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Für unsere Arbeit im Kindergarten
Sie ist ein Leitfaden und eine Orientierungshilfe für die pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung. Es wird ein produktives, harmonisches Zusammenarbeiten im Team gefördert. Sie ermöglicht uns, unsere Arbeit nach außen hin transparent zu machen (Träger, Eltern, Öffentlichkeit usw.). Sie regt uns zu einer vielfältigeren, flexibleren und strukturierteren Arbeit an. Zukünftige Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen und Fachschulen können sich über die Arbeit in unserer Einrichtung informieren.
Für Familien unserer Einrichtung
Sie ist eine Orientierungshilfe bei der Auswahl des Kindergartenplatzes und hilft, unsere Richtlinien kennen und verstehen zu lernen. Sie zeigt den Eltern Möglichkeiten der Mitarbeit im Kindergarten auf.
Es vermittelt den Kindern durch den Konsens im ganzen Kindergarten eine Atmosphäre der Sicherheit und Gemeinschaft. Sie ermöglicht den Kindern eine gezielte, entwicklungsbedingte und altersgemäße Förderung. Dadurch können die Kinder eine klare pädagogische Linie erfahren.
1. Rahmenbedingungen
1.1. Kontakt
Adresse: “ Gemeindekindergarten an der Fichtenstraße“
Fichtenstr. 3
84416 Taufkirchen (Vils)
Telefon: 08084/7011
Durchwahlnummern der Gruppen:
Mäusegruppe: 08084/2589491
Nilpferdgruppe: 08084/2589063
Pinguingruppe: 08084/2589328
Buntspechtgruppe: 0151/19255459
E-Mail: kindergarten@taufkirchen.de
1.2. Entwicklung unseres Kindergartens
Im Zuge der Ausweisung neuer Wohngebiete in Taufkirchen (Vils) war Anfang der 90er Jahre die Aufnahmekapazität des damals einzigen Kindergartens, dem Pfarrkindergarten erschöpft. Deshalb forderte die Regierung von Oberbayern damals weitere Kindergartenplätze im Gemeindebereich. Daraufhin suchte und fand die Gemeinde Taufkirchen (Vils) im ehemaligen Schwarzbötzl-Anwesen in der Fichtenstraße einen Standort für einen weiteren Kindergarten. Nach mehrmonatigen Umbauten konnte im September 1993 unser „Kindergarten an der Fichtenstraße“ seiner Bestimmung übergeben werden.
Anfang 1999 war der Bedarf für eine Integrationsgruppe in Taufkirchen (Vils) gegeben, da drei Kinder aus dem Gemeindebereich außergemeindlich in sonderpädagogischen Einrichtungen betreut werden mussten.
Auf der Suche nach einem passenden Standort kam man auf unseren Kindergarten, da sich unser Team für den Gedanken der Integration begeistern konnte. Durch einen Anbau im Jahr 2000 konnte im Altbau der benötigte Raumbedarf für eine Integrationsgruppe geschaffen werden, die wir seither anbieten können.
Um das Angebot der Kinderbetreuung im Gemeindebereich zu erweitern, wurde ab September 2020 an unsere Einrichtung eine Waldgruppe angeschlossen. Durch unsere exponierte Lage am Waldrand entstand die Idee, diese an unser Haus anzugliedern. Seit vielen Jahren ist bei uns im Konzept die Waldpädagogik ein wichtiger und fester Bestandteil. Im Rahmen dieser Erweiterung wurde unser Anbau um ein Stockwerk erhöht, wodurch ein zusätzlicher Gruppenraum entstanden ist.
1.3. Standort und Beschreibung
Der Kindergarten liegt verkehrsberuhigt am westlichen Ortsausgang, am Rande der Attinger Siedlung und ist gut zu Fuß und mit dem Rad zu erreichen. Das Einzugsgebiet des Kindergartens erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Taufkirchen (Vils), ausgenommen den östlichen Teilbereich, der durch den Kindergarten Moosen (Vils) abgedeckt wird.
Gebäude
Der Kindergarten wurde zunächst in ein bestehendes Wohnhaus integriert. Durch Um- und Anbauten konnten die notwendigen Flächen für die einzelnen Räume, entsprechend dem Bayerischen Kindergartengesetz, hergestellt werden. Zur optischen Aufwertung des baulichen Gesamtbildes wurde ein ebenerdiger Holzpavillon mit Laubengang als Winkelbau angebunden. Der Pavillon ist vom Obergeschoss aus bequem über eine Holztreppe zu erreichen.
Außenanlagen
Der Eingang zum Kindergarten befindet sich an der Nordseite und ist über die Nelkenstraße erreichbar. Für das Personal sind Stellplätze vorhanden. Für die Eltern steht der öffentliche Parkplatz an der Fichtenstraße zur Verfügung.
Die Außenspielflächen wurden mit folgenden Spielgeräten bestückt:
- Sandkästen
- Wippe
- Zweifachschaukel
- Vogelnestschaukel
- Spielkombination mit Turm, Hängebrücke und Kletterwand
- Hangrutsche
- Balancier-Parcour
- 2 Wipptiere
- Kletterpyramide
- Schäferwagen
- Holzunterstand der Buntspechtgruppe im Wald

1.4. Öffnungszeiten unseres Kindergartens
Frühöffnung: 7.00 Uhr – 8.00 Uhr ( für alle Gruppen in der Mäusegruppe)
Gruppenzeit: 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Abholzeit: 12.30 Uhr – 13.00 Uhr
Mittagessen: 13.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung: bis 15.00 Uhr (Freie Spielzeit, Gartenzeit)
Abholzeit: 14.00 Uhr – 15.00 Uhr
Die Nachmittagsbetreuung ist in allen Gruppen möglich.
1.5. Exemplarischer Tagesablauf
Tagesablauf in allen Gruppen (Zeiten variieren an manchen Tagen)
7.00 Uhr – 8.00 Uhr: Frühöffnung
8.00 Uhr – 8.30 Uhr: Kindergartenbeginn in allen Gruppen
Morgenkreis, pädagogische Angebote
Gemeinsame oder gleitende Brotzeit
Freispielzeit, Bastelangebote oder Vorschulgruppen
möglichst täglich Spiel im Garten oder im angrenzendem Wald.
12.30 Uhr – 13.00 Uhr Abholzeit
13.00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen
anschließend Garten- oder Freispielzeit
14.00 Uhr – 15.00 Uhr Abholzeit
1.6. Mittagessen
Für Kinder, die länger als 13.00 Uhr in der Einrichtung betreut werden, ist es verpflichtend, das Mittagessen zu buchen.
Nach dem Mittagessen werden die Kinder in einer Gruppe zusammen betreut.
Das Mittagessen wird von Ascher Catering aus Oberding geliefert.
Die Speisen werden täglich frisch nach den gängigen Ernährungsstandards kindgerecht zubereitet.
Die Eltern haben die Möglichkeit für 1, 2, 3, 4 oder 5 Tage das Essen zu bestellen. Umbuchungen sind jeweils zum 10. des Vormonats umsetzbar.
Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten (Urlaub oder Krankheit) kann nicht erfolgen.
Die Höhe des Elternbeitrages für das Mittagessen (incl. Mittagsgetränk):
Essensbeiträge werden für 12 Monate erhoben
- 5 Tage/Woche = 79,00 €
- 4 Tage/Woche = 63,20 €
- 3 Tage/Woche = 47,40 €
- 2 Tage/Woche = 31,60 €
- 1 Tag /Woche = 15,80 €

Nach einem gemeinsamen Start mit einem Tischspruch nehmen sich die Kinder aus vorbereiteten Schüsseln selbst ihr Essen. Dadurch lernen sie, ihr Hungergefühl einzuschätzen, sowie den Umgang mit Küchenwerkzeugen.
Nach dem Mittagessen werden die Kinder in einer Gruppe betreut. Bis zum Abholen haben sie die Möglichkeit, je nach Wetterlage, im Haus oder im Garten frei zu spielen.
1.7. Betreuung während der Ferienzeiten
Während der Ferienzeiten der Schule bieten wir für unsere Kindergartenkinder die Betreuung im „Ferienbetreuungsdienst“ an, d.h. die Betreuung findet gruppenübergreifend in einem Gruppenzimmer statt und ein Teil des Personals nutzt diese betriebsarme Zeit zum Abbau angesammelter Überstunden.
Die Eltern der Kindergartenkinder melden ihr Kind verbindlich für diesen Dienst an, damit das nötige Personal vorgehalten werden kann.
1.8. Personal (Stand 24.11.2025)
Mäusegruppe
Erzieherin & Leitung: Monika Auer
Erzieherin & stellvertretende Leitung: Heike Baier
Kinderpflegerinnen: Marianne Bauer
Tina Mangstl
Nilpferdgruppe
Erzieher: Lukas Eicher
Heilpädagogin & Erzieherin: Kerstin Bachmann
Kinderpflegerin: Ulrike Pentek
Pinguingruppe
Erzieherin : Corinna Ismaier
Kinderpflegerinnen: Maria Tristl
Maria Hecht
Assistenzkraft: Mirjana Pucovski
Waldgruppe
Pädagogische Fachkraft in Ausbildung: Rosmarie Weber
Kinderpflegerin: Johanna Engelhardt
In unserem Kindergarten arbeiten Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen, pädagogische Fachkräfte und eine Heilpädagogin.
Jedes Jahr wird, nach Möglichkeit, ein SPS Praktikant/in oder ein Berufspraktikant/in in eine der Gruppen eingesetzt, dieser Praktikant/in befindet sich in der Ausbildung zum Erzieher.
Die Anforderungen an das pädagogische Personal sind hoch und vielfältig. Deshalb ist eine qualifizierte Ausbildung nötig.
2. Unsere Gruppen
2.1. Unsere 4 Gruppen
In unserem Kindergarten gibt es vier altersgemischte Gruppen im Alter zwischen 3 und 6 Jahren.
In den Gruppenräumen gibt es verschiedene Spielbereiche, die von den Kindern während der Freispielzeit genutzt werden können.
- In der Mäuse- und Pinguingruppe werden je 25 Kinder betreut.
- Unsere Nilpferdgruppe (Integration) besteht aus Regelkindern und bis zu 5 Integrationskindern mit besonderem Förderbedarf (laut § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder § 39 Bundessozialhilfegesetz).
- Die Buntspechtgruppe (Wald) bietet Platz für 20 Kinder.
2.2 Freispiel im Haus und Wald
Wir verstehen unter Freispiel ein freies, selbstständiges, sinnvolles Tun, das den Bedürfnissen und Interessen des Kindes entspricht. Mit dem Wort „Freispiel” bezeichnet man somit die Zeitspanne im Tagesablauf, in der Kinder möglichst in freier Selbstbestimmung ihre Tätigkeiten wählen und spontanen Spielbedürfnissen nachgehen können.
Sie suchen ihr Spielmaterial und den Spielpartner selbst aus, setzen sich ihre Ziele und Spielaufgaben und bestimmen von sich aus, Verlauf und Dauer des Spieles.
Das Freispiel findet in verschieden gestalteten Ecken statt, die sich während des Kindergartenjahres, nach den Bedürfnissen der Kindern, immer wieder verändern.
Während dieser Zeit öffnet sich der Kindergarten, indem immer drei Kindern jeder Gruppe die Möglichkeit gegeben wird, den Turnraum zu benutzen, in den Aussenbereichen zu spielen oder die anderen Gruppen zu besuchen.
In der Mäusegruppe findet einmal wöchtenlich ein Waldtag statt. In der Pinguingruppe und Nilpferdgruppe finden gelegentlich Waldtage statt. An diesem Tag besuchen wir verschiedene Waldplätze. Hier können sich die Kinder innerhalb der abgesprochenen Regeln in Sichtweite frei bewegen, dabei entscheiden sie selbst, was sie spielen möchten und mit wem.
Durch die jahreszeitlichen Veränderungen erleben die Kinder den Wald und den Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere und lernen einen achtsamen Umgang mit der Natur.
Um die Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang zu unterstützen nutzen wir möglichst täglich den Garten, sowie das naheliegende Waldstück.
2.3. Gezieltes, pädagogisches Angebot
In Abgrenzung zum Freispiel ist die gezielte Beschäftigung eine weitere Möglichkeit, geplante Lerninhalte spielerisch zu vermitteln. Auswahl des Materials, Verlauf und Dauer der Aktivität werden weitgehend von der Erzieherin bestimmt.
Inhalte gezielter Beschäftigungen sind u.a.:
- Bilderbuchbetrachtung/ Geschichten/ Märchen
- Liedeinführung/ Klanggeschichten
- Gespräche zu verschiedensten Sachthemen
- Rollenspiele
- Reime/Verse/Fingerspiele/ Rätsel
- Religionspädagogische Übungen
- Kreis- und Kimspiele
- Turn- oder Rhythmikstunden (wöchentlich)
- Phantasiereisen
- Kochen/ Backen
- Kinderkonferenzen
- Philosophieren über verschiedenste Themen
- Experimente
- Sinneswahrnehmung
- Bastelangebote z.B. mit Naturmaterial, Ton, Holz, Papier
- Schnitzen (Waldgruppe)
2.4. Ziele
- Die Kinder bekommen die Möglichkeit, vielfältige soziale Kontakte zu knüpfen um unterschiedliche Verhaltensweisen, Situationen und Probleme zu erleben, sowie die eigene Rolle in der Gruppe zu finden.
- Die Kinder lernen, sich gegenseitig zu akzeptieren, bzw. so anzunehmen wie sie sind.
- Die Kinder lernen ihre eigenen Fähigkeiten, ihre Stärken und Schwächen, aber auch die der Anderen, kennen und mit ihnen umzugehen.
- Das Selbstvertrauen der Kinder wird gefördert und gestärkt.
- Beim täglichen Umgang werden gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsgefühl gefördert.
- Sie lernen, in einer Kleingruppe den täglichen Anforderungen und Auseinandersetzungen mit Anderen gerecht zu werden.
- Altersgemische Kindergartengruppen bieten die Möglichkeit, dass Kinder unterschiedlicher Entwicklungsstufen voneinander lernen können.
- Die Kinder erhalten die Chance, sich im Erfahrungsfeld Kindergarten freier und offener zu entwickeln und selbstständiger zu werden.
- Die Eltern lernen die Vorurteile gegenüber förderbedürftigen Kindern abzubauen und unvoreingenommen mit ihnen und ihren Eltern umzugehen.
2.5 Integrationsgruppe (Nilpferdgruppe)
Die Integrationspädagogik ist das Konzept des gemeinsamen Spielens und Lernens aller Kinder ohne Einstufung und Klassifizierung. Sie stellt die soziale Gemeinschaft von Kindern in den Mittelpunkt. Ihre Chance liegt in der Vorurteilsfreiheit der Kinder, die durch „sich begegnen“ und „sich kennenlernen“ ganz selbstverständlich miteinander umgehen und zusammenleben.
Im gemeinsamen Handeln lernen die Kinder spielerisch sich gegenseitig zu unterstützen, sich anzunehmen in ihrer Individualität mit dem Ziel, es in die alltägliche Gurppensituation zu übertragen.
Die Heilpädagogin deckt die individuelle Förderung ab, diese setzt sich aus Einzel- und Gruppenförderung zusammen.
Regelmäßig wird der Förderbedarf festgestellt und ein Entwicklungsbericht erstellt.
2.6. Waldgruppe (Buntspechtgruppe)
Tagtäglich werden in der Waldgruppe nahegelegene Wälder und Wiesen besucht. Hier können die Kinder ihren Bewegungsdrang ausleben. Durch die natürlichen Gegebenheiten werden sie motorisch sowie kognitiv gefördert. Die täglich sich ändernden Witterungsbedingen haben Einfluss auf die Geländebeschaffenheiten und Naturobjekte. Dadurch können Kinder mit allen Sinnen die Natur wahrnehmen. Daran knüpft sich der ko-konstruktive pädagogische Ansatz, Kinder in ihren Denkprozessen zu unterstützen und ihre Ideeen weiterzuentwickeln.
Im gemeinsamen Spiel mit Naturobjekten können Kinder ihre Vorstellungen sprachlich ausdrücken. Dies regt fantasievolles Spiel an und stärkt zugleich soziale Kompetenzen.
Durch den Aufenthalt im Wald entwickeln die Kinder einen respektvollen und achtsamen Umgang mit der Natur.
Eine Besonderheit der Waldgruppe ist seine räumliche und kooperative Anbindung an den Kindergarten an der Fichtenstrasse. Die Waldgruppe hat einen eigenen Gruppenraum, Garderobe, Toiletten und kann hierdurch bei Bedarf die gleiche Infrastruktur nutzen wie alle Kinder des Gemeindekindergartens.
Auch bietet sich das Haus als Ausweichort bei extremen Witterungsbedingungen an (Sturm, Gewitter, extreme Kälte, Starkregen usw.)
3. Leitbild
3.1. Bild vom Kind
Kinder sind von Geburt an mit vielen Kompetenzen und verschiedensten Fähigkeiten ausgestattet. Sie verfügen über vielschichtige Möglichkeiten ihre Entwicklung selbst zu steuern und mitzugestalten.
Wir geben dem Kind Freiräume, damit es seine individuellen Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln kann. Des weiteren unterstützen wir das Kind auf seinem Weg, ein gemeinschafts – und beziehungsfähiger Mensch zu werden.
Unser Ziel ist es, dass jedes Kind Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein gemäß seiner persönlichen Entwicklung erlangt.
Entscheidend für die Entwicklung der Persönlichkeit ist ein wertschätzender, partnerschaftlich-vertrauensvoller und konsequenter Umgang mit dem einzelnen Kind.
Es ist uns wichtig, die Kinde für ein gesundes Umweltbewusstsein und Weltoffenheit zu sensibilisieren.
Integration
Die Integrationspädagogik bedeutet, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf in die Gruppe eingebunden werden. Sie beruht auf dem Konzept des gemeinsamen Spielens und Lernens aller Kinder ohne Einstufung und Klassifizierung. Sie stellt die soziale Gemeinschaft von Kindern in den Mittelpunkt. Ihre Chance liegt in der Vorurteilsfreiheit der Kinder, die durch „Sich-Begegnen“ und „Sich-Kennenlernen“ ganz selbstverständlich miteinander umgehen und zusammenleben.
Elternorientierung
Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern sind uns ein offener und ehrlicher Umgang sowie umfangreiche Informationen über die organisatorischen Belange des Kindergartens wichtig.
Wir sind den Eltern jederzeit Gesprächspartner, zeigen für deren Belange Interesse und geben, wenn möglich, Hilfestellung.
3.2. Vernetzung der Teamarbeit
In regelmäßigen Teamsitzungen planen wir unsere pädagogischen Zielsetzungen und gemeinsamen Aktivitäten.
Durch regen Informationsaustausch zwischen den Gruppen erreichen wir eine gemeinsame pädagogische Ausrichtung.
Im Umgang miteinander legen wir Wert auf Offenheit, Ehrlichkeit, Toleranz und Zusammenhalt. Das wichtigste Prinzip ist eine ständige und gute Kommunikation im Team und mit den Eltern.
Wir unterstützen uns gegenseitig im Gruppendienst, bei Krankheit, Urlaub etc.
In der Früh- bzw. Spätöffnung, dem Mittagessen und der Freispielzeit danach arbeiten wir gruppenübergreifend.
Für eine gute Teamarbeit ist es aber auch wichtig, dass wir gemeinsame Fortbildungen besuchen. An diesen Teamtagen bleibt der Kindergarten zusätzlich geschlossen. Die Eltern werden frühzeitig über den Termin informiert.
Die Vernetzung mit den unterschiedlichen Institutionen der Gemeinde Taufkirchen(Vils) und überregionalen Fachdiensten bildet die Grundlage für professionelle Hilfestellungen.
4. Basiskompetenzen
Unter Basiskompetenzen versteht man die grundlegenden Fertigkeiten, die das Kind befähigen, mit anderen Kindern und Erwachsenen umzugehen und sich mit den Gegebenheiten in unserer Welt auseinanderzusetzen.
4.1. Personale Kompetenzen
Selbstwahrnehmung
Die Kinder halten sich für wertvoll und sind mit sich selbst zufrieden
Das Selbstwertgefühl wird gestärkt, indem wir jedem Kind ehrliche Wertschätzung entgegenbringen. Wir schaffen Raum und Gelegenheiten, dass sich die Kinder angemessen ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln können und stolz auf ihre Leistungen sind.
Motivationale Kompetenzen
Die Kinder haben die Fähigkeit, aus eigenem Antrieb zu lernen und aktiv zu handeln. Dazu gehört vor allem die Entwicklung von Neugier, Interesse und Freude am Entdecken sowie das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten (Selbstwirksamkeit). Kinder sollen lernen, sich Ziele zu setzen, Herausforderungen anzunehmen und auch mit Misserfolgen konstruktiv umgehen. Die Fachkräfte unterstützen dies, indem sie eine anregende Umgebung schaffen und die intrinsische Motivation der Kinder stärken.
Kognitive Kompetenzen
Die Kinder lernen alle ihre Sinne zu nutzen. Die Begriffsbildung wird in Gesprächen gefördert. Die Kinder werden motiviert und ermuntert Vermutungen anzustellen. Die Kinder eignen sich altersgemäße Kenntnisse an. Das Gedächtnis soll trainiert werden. Bei Problemlösungen suchen sie eigene Lösungen und bekommen keine vorgefertigten Muster angeboten. Die Kinder werden ermuntert ihre eigene Kreativität zu entfalten und zu entwickeln.
Physische Kompetenzen
Die Kinder brauchen genügend Gelegenheit zu körperlicher Bewegung. Sie sollen lernen, sich für bestimmte Tätigkeiten körperlich und geistig anzustrengen und anschließend wieder zu entspannen. Sie entwickeln feinmotorische Geschicklichkeit beim Spielen, Malen und Schneiden. Im Laufe ihrer Kinderzeit sollen die Kinder lernen, grundlegende Hygienemaßnahmen (z.B. Toilettengang, Händewaschen) selbstständig auszuführen.
4.2. Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext
Soziale Kompetenzen
Gute Beziehungen werden zum Erziehungspersonal und den Kindern aufgebaut. Die Erzieher helfen den Kindern bei der Kontaktaufnahme. Die Kinder lernen, sich in andere Menschen und Situationen hineinzuversetzen. Sie lernen, sich angemessen auszudrücken, andere ausreden zu lassen und zuzuhören. Bei Unklarheiten sollen sie nachfragen. Den Kindern werden dazu vielfältige Gesprächsmöglichkeiten angeboten. Die Kinder werden kooperationsfähig und können bei bestimmten Aktivitäten zusammenarbeiten. Sie lernen unterschiedliche Konfliktlösetechniken kennen, die in diesem Alter gehäuft auftreten.
Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz
Die Kinder bauen sich ein eigenes Wertesystem auf und lernen sich im sozialen Miteinander verantwortungsvoll zu verhalten. Dazu gehört, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden, Rücksicht zu nehmen und Achtung gegenüber anderen Menschen sowie der Umwelt zu entwickeln. Kinder lernen dabei, ihr eigens Handeln zu reflektieren und sich an gemeinsamen Regeln zu orientieren.
Pädagogische Fachkräfte begleiten diesen Prozess, indem sie Werte vorleben und den Kindern Gelegenheit bieten, soziale Erfahrungen zu sammeln.
Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
Kinder müssen lernen, dass sie selbst für ihr Verhalten und Erleben verantwortlich sind und dass sie ihre Reaktionen anderen gegenüber kontrollieren können. Sie lernen sich für Schwächere, Benachteiligte usw. einzusetzen. Es ist wichtig, dass die Kinder Sensibilität für alle Lebewesen und die Umwelt entwickeln und dabei lernen inwieweit sie selbst zum Schutz der Umwelt beitragen können.
Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe
Kinder werden auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorbereitet. Sie lernen Entscheidungsfindung und Konfliktlösung auf demokratischem Weg kennen, durch Gespräche, durch Konsensfindung und durch Abstimmungen, nicht aber durch Gewalt und Machtausübung. In immer wieder stattfindenden Kinderkonferenzen können die Kinder ihre demokratischen Möglichkeiten einüben.
4.3. Lernmethodische Kompetenz
Lernen, wie man lernt
Die Kinder erwerben bewusst Wissen, beschaffen sich gezielt neue Informationen und verarbeiten diese. Im Falle einer Problemlösung setzen sie dieses Wissen angemessen und verantwortlich ein.
Die Kinder müssen das neue Wissen mit allen Sinnen aufgenommen haben, um es in den Alltag umsetzen zu können. Ansonsten ist es „träges“ Wissen und kann von den Kindern nicht in den Alltag umgesetzt und angewandt werden.
Die Kinder werden angeregt über ihr eigenes Denken nachzudenken, z. B. sich Planungsschritte bewusst machen. Die Kinder lernen, eigene Fehler zu entdecken und eigenständig zu korrigieren. Daraus ergibt sich für die Kinder die Möglichkeit kreative Problemlösungen zu entwickeln.
4.4. Kompetenter Umgang mit Veränderungen und Belastungen
Widerstandsfähigkeit (Resilienz)
Die Grundvoraussetzung für hohe Widerstandsfähigkeit sind die Stärkung der personalen und sozialen Kompetenzen. Für ein Kind, bei dem diese Kompetenzen gut entwickelt sind, ist es leichter mit akuten Stressbedingungen, schwierigen Lebensverhältnissen und erhöhten Anforderungen umzugehen. Es entwickeln sich Selbsthilfekräfte, die den Bewältigungsprozess dieser Situationen erleichtern.
Sie lernen, mit steter Veränderung und Belastung in ihrem Leben kompetent und altersgemäß umzugehen, und diese als Herausforderung und nicht als Belastung zu begreifen. Zum Erwerb der aufgeführten Basiskompetenzen ist es wichtig, dass im Elternhaus bereits Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Während der Kindergartenzeit muss das Kind unterstützt und begleitet werden.
5. Themenbezogene Bildungs- und Erziehungsbereiche
Die Arbeit im Kindergarten richtet sich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser gibt uns folgende Bildungs- und Erziehungsbereiche vor:
Werteorientiert und verantwortungsvoll handelnde Kinder
- Werteorientierung und Religiosität
- Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
Sprach- und medienkompetente Kinder
- Sprache und Literacy
- Digitale Medien un Technologien
Fragende und forschende Kinder
- Mathematik
- Naturwissenschaften und Technik
- Umwelt
Künstlerisch aktive Kinder
- Ästhetik, Kunst und Kultur
- Musik
Starke Kinder
- Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
- Gesundheit
Für die Arbeit in unserer Einrichtung haben wir unsere Schwerpunkte auf folgende Bereiche gelegt:
- Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
- Sprache und Literacy, Digitale Medien und Technologien
- Umwelt
- Bewegung, Rhythmik und Sport
5.1. Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte
Emotionale und soziale Kompetenzen sind Voraussetzung, dass ein Kind lernt, sich in die soziale Gemeinschaft zu integrieren.
Der Eintritt in den Kindergarten bringt für viele Kinder Unsicherheiten und Ängste mit sich, es ist ein großer Schritt in eine gewisse Selbstständigkeit, ein Ablösungsprozess vom Elternhaus beginnt. Im Laufe der Kindergartenzeit erfahren die Kinder im Kontakt untereinander und zu den Erzieherinnen die Sicherheit, die sie für die Integration in der Gruppe brauchen.
Ein wichtiger Bereich der Sozialerziehung ist die Entwicklung der Beziehungsfähigkeit, die in unserer Gesellschaft, geprägt von Teamgeist, Kooperationsfähigkeit, Kompromissbereitschaft u.ä., unerlässlich ist. Beziehungsfähigkeit wird in der Familie zu Grunde gelegt und im Kindergarten weitergeführt. Im Kindergartenalltag treten immer wieder Probleme, Streitigkeiten zwischen den Kindern auf. Durch unsere Unterstützung werden Kinder darin gestärkt, eigene Lösungsstrategien für diese Situationen zu entwickeln und diese adäquat einzusetzen. Positiv bewältigte Konflikte machen Kinder stark.
Durch die altersgemischte und heterogene Gruppenstruktur haben die Kinder beste Möglichkeiten zu lernen, rücksichtsvoll und partnerschaftlich miteinander umzugehen. Sie lernen selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Durch die ungezwungene und selbstverständliche Art der Kinder miteinander umzugehen, ist es möglich, voneinander zu lernen, einander anzunehmen und nicht auszugrenzen.
Ein Zugehörigkeitsgefühl und Mitverantwortung am Gruppengeschehen entwickelt sich in den Kindern während ihrer Zeit im Kindergarten. Die Kinder lernen kompetent und verantwortungsvoll mit den eigenen und den Gefühlen anderer Menschen umzugehen. Durch ein gutes Selbstbewusstsein können sie Gefühle und Bedürfnisse erkennen, benennen und ausdrücken.
Über Spiele, Geschichten und Gespräche kann bei den Kindern das Einfühlungsvermögen (Empathie) geweckt werden.
5.2. Sprache und Literacy, Digitale Medien und Technologien
Durch Sprache und Sprechen stellt das Kind Beziehungen zu Anderen her.
Es kann Wünsche und Bedürfnisse mitteilen und Dinge erfragen.
Sprache stellt also eine Grundlage der Kommunikation mit der sozialen Umwelt dar und ermöglicht die sozial-emotionale Entwicklung des Kindes.
Für die Kinder ist es wichtig positive Sprachvorbilder zu erleben. Um vielfältige Gesprächsmöglichkeiten bieten zu können, sollen die Gesprächsregeln für die Kinder klar sein. Nur wenn sich das Kind in der Gruppe angenommen fühlt, kann eine gute Sprachentwicklung stattfinden.
Es erlebt Sprache in einer entspannten Umgebung und entwickelt Interesse und Freude an Reimen, Geschichten, Märchen, Gesprächen, Bilderbüchern etc. Durch die vielen sprachlichen Anregungen erweitert sich der Wortschatz der Kinder. Es entwickeln sich nonverbale Ausdrucksformen (Körpersprache, Mimik usw.) altersgemäß.
Kinder sollen im Elementarbereich vielfältige spielerische Begegnungen mit Buch, Erzähl- und Schriftkultur haben. Dies wirkt sich auf den Spracherwerb, die Leselust, das Zuhören können und die Konzentrationsfähigkeit aus.
Digitale Medien sind ein ergänzendes Bildungsangebot im Kindergarten. Die Kinder lernen altersgerecht den Umgang mit digitalen Geräten wie Tablets, Kameras oder Hörmedien.
Dabei stehen gemeinsames Entdecken, Kreativität und Medienkompetenz im Vordergrund.
Digitale Medien werden bewusst und pädagogisch sinnvoll eingesetzt, zum Beispiel zum Fotografieren von Projekten, Anhören von Geschichten oder für Lernspiele. Teilhabevoraussetzungen werden dabei berücksichtigt, sodass alle Kinder – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Entwicklungsstand oder ihrem familiären Hintergrund – die Möglichkeit haben, an digitalen Angeboten teilzunehmen.
Ziel ist es, den Kindern einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit Medien zu vermitteln.
Tools die wir nutzen:
- digitales Bilderbuch (Book Creator oder Stop Motion)
- Fotografieren (Pic Collage)
- Pflanzenbestimmung per App
- Digitales Mikroskop
5.3. Umwelt
Dieser Bildungsbereich hat im Laufe der Zeit an Wichtigkeit gewonnen.
Mit Blick auf unsere gefährdete Umwelt, versuchen wir den Kindern bewusst zu machen, wie wichtig es ist, sorgsam und verantwortungsvoll mit dieser umzugehen. Umweltbildung und Erziehung in unserer Einrichtung wird schwerpunktmäßig durch Umweltbegegnungen, Erlebnissen mit heimischen Tieren und Pflanzen, Naturbeobachtungen mit allen Sinnen, den Kindern nahe gebracht.
Durch den Standort nahe am Wald haben wir gute Möglichkeiten mit vielfältigen Naturmaterialien zu arbeiten und zu experimentieren. Dies regt die Phantasie und Kreativität des Kindes an.
Als zusätzliches Angebot zur Umwelterziehung gehen die Kinder der Mäusegruppe einmal wöchentlich in den Wald. Die Nilpferd- und die Pinguingruppe gehen einmal im Monat.
Durch die Naturbegegnungen sensibilisieren wir die Kinder für die Umwelt. An diesem Tag sammeln wir den Müll im Wald ein, damit die Kinder erkennen, dass es sinnvoller ist, den Müll richtig zu entsorgen oder besser noch zu vermeiden.
Wir wollen den Kindern zeigen, dass es sich lohnt und Spaß machen kann, sich für eine intakte Umwelt einzusetzen. Dadurch wird mit den Kindern zukunftsorientiertes Handeln eingeübt.
Auch in unserer Einrichtung wird darauf geachtet, dass wir gemeinsam Müll trennen und zugleich vermeiden. Durch diese Zusammenhänge können die Kinder erfahren und erkennen wie wichtig Umweltschutz ist. „Wenn ich als Mensch meine Umwelt verändere, verändere ich letztendlich auch meine Lebensbedingungen“. Umweltbildung findet täglich statt.
Im Alltagsgeschehen unserer Einrichtung lässt sich umweltbezogenes Denken und Handeln jederzeit und in vielfältiger Weise integrieren und einüben.
Jährlich nehmen wir am Öko-Kids-Projekt des LBV (Landesbund für Vogelschutz) teil. Hierbei werden den Kindern verschiedene Themen zur Nachhaltigkeit nähergebracht.
5.4. Bewegung, Rhythmik, Tanz, Sport und Gesundheit
Im frühen Kindesalter sind vielfältige Bewegungserfahrungen nicht nur für die Gesundheit und Bewegungsentwicklung entscheidend, sondern auch für die Entwicklung der Wahrnehmung sowie für die kognitive und soziale Entwicklung.
Um ihr elementares Bewegungsbedürfnis ausleben zu können, können die Kinder im Turnraum motorische und koordinative Fähigkeiten und Fertigkeiten erproben. Für die Kinder ist hierzu der Turnraum an bestimmten Tagen frei zugängig.
In unserer Einrichtung bieten wir zu den wöchentlichen Turntagen noch vielfältige Bewegungsangebote an, die wir in den Tagesablauf integrieren.
Wichtiges Element in unserer Kindergartenarbeit ist auch das tägliche Spiel im Garten.
Eine Besonderheit beim Spiel im Garten sei für unseren Kindergarten zu erwähnen.
In der Herbst- und Frühlingszeit, in der unser Garten, sprich die Rasenflächen sehr schlammig sein können, verbringen wir die Spielzeit im Wald, der neben dem Kindergarten ist.
Die Eltern können ihr Kind dann dort abholen, oder sie warten am Kindergarten bis die einzelnen Gruppen zum Ende der Abholzeit vom Spiel im Wald zurückkommen.
Die vorher erwähnten Waldtage gehören ebenso zu unserem Bewegungsangebot.
Die Verbesserung der motorischen Leistungen des Kindes steigert seine Unabhängigkeit, sein Selbstvertrauen, Selbstbild und sein Ansehen bei Gleichaltrigen.
Besonderes Augenmerk wird auf eine gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung im Kindergartenalltag gelegt. Wir empfehlen den Eltern ihren Kindern eine qualitativ gute und hochwertige Brotzeit mitzugeben.
Unser Kindergarten nimmt beim Schulfrucht und Schulmilchprogramm der bayrischen Staatsregierung teil. Das bedeutet, die Biokiste Höhenberg liefert frische Milch und Joghurt, sowie saisonales Obst und Gemüse. Dies wird die Woche über den Kindern zur Brotzeit gereicht.
Ergänzend dazu legen aber auch die Eltern frisches Obst oder Gemüse in die jeweiligen Obstkörbe der Gruppen, um die Kinder ausreichend die ganze Woche mit frisch aufgeschnittenem Obst zu versorgen.
6. Vorschularbeit
Die Vorbereitung auf die Schule beginnt bereits mit dem Eintritt in den Kindergarten.
Besonders gestärkt werden die sozialen Kompetenzen vorallem durch das gemeinsame freie Spielen. Hier entwickeln die Kinder grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die wichtige Voraussetzungen für einen gelungenen Schuleintritt sind.
Die Vorschularebit fördert und stärkt Kinder ganzheitlich in verschiedenen Bildungsbereichen. Dabei werden insbesondere folgende Kompetenzen gestärkt:
- Freude, Neugierse und Forscherdrang
- Eigenen Ideen und Meinungen einbringen und umsetzen
- Gefühle und Bedürfnisse äußern
- Selbstständigkeit und Übernahme von Verantwortung
- mit allen Sinnen begreifen und verstehen
- Stärkung der verbalen und nonverbalen Fähigkeiten, sowie der Kommunikationskompetenz
- Förderung kognitiver Entwicklung
- Anregung mathematischer Denkprozesse
- Förderung der Fein- und Grobmotorik
6.1 Naturwissenschaftliche Experimente
Durch die naturwissenschaftlichen Experimente in den Gruppen, wollen wir den Kindern Einblicke gewähren, um verschiedene Prozesse unserer Umwelt besser zu verstehen. Durch Ausprobieren, Forschen, Beobachten, Untersuchen und Experimentieren geben wir den Kindern Möglichkeiten ihrer natürlichen Wissensbegierde und ihrem Forscherdrang nachzugehen. Die Experimente orientieren sich am Jahreslauf oder an anderen interessanten Themen, wie z.B. Wasser und Flüssigkeiten, Heiß und Kalt, Magnetismus, Elektrizität usw.
6.2 Mathematische Förderung
Im mathematischen Bereich gilt es, die bei allen Kindern vorhandene Neugier und den natürlichen Entdeckungsdrang zu nutzen, damit sie gerne mit Zahlen, Mengen und geometrischen Formen umgehen. Angelehnt an das Projekt: „Entdeckung im Zahlenland bzw. im Zahlenwald“ von Prof. Preiß setzen wir dies um. Zusätzlich machen wir noch Übungen zum Thema Sortieren und Ordnen, Formen, Muster und Symmetrie und Raumorientierung. Es wird im Jahreslauf teilweise gruppenübergreifend mit den Vorschulkindern durchgeführt.
6.3 Sprachliche Förderung
Unsere Sprachförderstunde nennt sich „Stups- Stunde“. Stups ist ein Marienkäfer, der die Kinder bei den verschiedenen Übungen begleitet. Unser Programm wurde in Anlehnung an das Würzburger Trainingsprogramm (Psychologe Lundberg) und den Übungskatalog zur phonologischen Bewusstheit (Christine Christiansen) entwickelt.
Phonologische Bewusstheit ist die Fähigkeit, die Lautstruktur der gesprochenen Sprache zu erkennen und auszuführen. Sprachliche Bildung ist ein kontinuierlicher und langfristiger Prozess.
Unser Projekt orientiert sich am Umfeld des Kindes und wird auf eine spielerische Weise durchgeführt. Das Projekt setzt sich aus folgenden Inhalten zusammen: Wir beginnen mit den Lauschspielen, z.B. selber Geräusche erzeugen, Geräusche der Umwelt bewusst wahrnehmen und wieder erkennen. Darauf bauen sich weitere Inhalte, wie z.B. Reime, Sätze und Wörter, Silben, und Anlaute usw. auf.
Das Kind benötigt vielfältige sprachliche Anregungen im Dialog mit Bezugspersonen und im täglichen Zusammenleben. Somit findet eine optimale Sprachförderung zum großen Teil im Elternhaus statt.
1 1/2 Jahre vor Schulbeginn findet in der Grundschule ein Sprachscreening für Kinder mit Sprachauffälligkeiten statt. Bei Kindern die Sprachauffälligkeiten aufweisen, wird das gesetzlich vorgeschriebene Sprachförderprogramm (D 240) in Zusammenarbeit mit der Grundschule Taufkirchen durchgeführt.
Der Vorkurs Deutsch D240 ist ein Angebot von Kindergarten und Grundschule für alle Kinder, die in ihren sprachlichen Fertigkeiten noch Unterstützung brauchen. Hier lernen sie spielerisch in der kleinen Gruppe unter anderem:
- Gespräche zu führen
- Wortschatzerweiterung
- Erzählen
- Grammatische Fähigkeiten
7. Übergänge des Kindes – Kooperation Familie – Kiga – Schule
7.1. Übergang Familie / Krippe – Kindergarten
In der Phase des Übergangs bestehen verschiedene Angebote für Eltern und Kinder, um die Einrichtung besser kennenzulernen. Dadurch soll der Anfang für die Kinder erleichtert werden.
Angebote
- Anmeldung und erstes Kennenlernen der Räumlichkeiten
- schriftliche Zusagen, bzw. Absagen für den Kindergartenplatz von der Gemeinde Taufkirchen, als Träger der Einrichtung
- Eltern-Kind Nachmittag zum Kennenlernen
- Aufnahmegespräch und Unterzeichnung des Betreuungsvertages durch beide Erziehungsberechtigten
- Schnuppertage für die Kinder
- Gestaffelter Kindergartenbeginn
- Besuchstag der Krippenkinder, die aufgenommen werden im Kindergarten
Ziele
- Ablösung für Eltern und Kinder spannungsfreier und emotional unbelasteter gestalten
- Abbau der Verlustängste bei den Kindern
- Eingewöhnung bei den Kindern stressfreier gestalten
- Leichtere Eingliederung der Kinder in das Gruppengefüge
- Beziehungsaufbau des Kindes zu den Fachkräften und Kindern der Gruppe, intensive Erstkontakte zu den Eltern
- Beim Aufnahmegespräch wird ein Betreuungsvertrag mit den Eltern abgeschlossen, in dem viele wichtige Vereinbarungen mit den Eltern festgelegt werden. Ein wichtiger Punkt dieses Betreuungsvertrages ist uns der Nachweis, dass die Vorsorgeuntersuchungen der Kinder regelmäßig durchgeführt worden sind.
Besonders wichtig ist uns hierbei, dass die Durchführung der U7 Untersuchung (oder U7a) durch Vorlage des Vorsorgeheftes nachgewiesen wird.
Aufgrund der Masernimpfpflicht ist es notwendig, dass jedes Kind vor Kindergarteneintritt einen ausreichenden Impfschutz oder einen Immunitätsnachweis verlegen muss.
Diese Maßnahme ist ein Baustein zu einem effektiven Kinderschutz. Der Schutzauftrag unserer Einrichtung hat eine rechtliche Grundlage: Nach § 8a SGB VIII haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind in jeder Lebenslage unzulässig.
Für unsere Einrichtung haben wir ein Handlungskonzept erarbeitet, nach dem wir im Falle des Verdachts auf eine Kindswohlgefährdung vorgehen werden.
7.2. Übergang Kindergarten – Grundschule
Unter Kooperation versteht man die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule, um den Vorschulkindern einen angstfreien, fließenden und erfolgreichen Übergang zu ermöglichen. In unserer Einrichtung gibt es einen Kooperationspartner, der die Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen optimiert.
Auch in der Schule gibt es eine Kooperationsbeauftragte, die mit uns zusammen arbeitet.
Eine weitere Lehrkraft der Grundschule besucht die Vorschulkinder in regelmäßigen Abständen im Kindergarten oder wir gehen zu weiteren Schulbesuchen. Durch diese immer wieder stattfindenden Kontakte zur Grundschule ist das gegenseitige Kennenlernen schon recht intensiv und nimmt vielen Kindern ihre Unsicherheiten im Hinblick auf die Einschulung.
Angebote
- Erkundung des Pausenhofes und das Erleben einer Pause mit Schulkindern
- Orientierung im Schulgebäude und Kennenlernen der Räumlichkeiten
- Besuch einer Unterrichtsstunde
- Singen und Geschichten vorlesen mit einer Lehrkraft
- Gegenseitige Besuche der Kindergartengruppen und Schulklassen
- Die Schule bestimmt eine „Patenlehrerin“, die sich speziell um Kontakte zu unserem Kindergarten bemüht, und die in jedem Fall Ansprechpartnerin für unsere Einrichtung ist.
- Im Vorfeld der Einschulung werden alle Vorschulkinder zum Schulspiel in die Grundschule Taufkirchen eingeladen. Lehrer beobachten die Kinder in verschiedenen Lernsituationen und besprechen die Beobachtungen im Hinblick auf eine positive Einschulung.
- Gemeinsamer Elternabend für die Eltern der Vorschulkinder mit der Grundschule
Ziele
- den Übergang angstfrei und reibungslos zu gestalten
- die Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten
- einen evtl. Bedarf zusätzlicher Förderung zu erkennen und Fördermöglichkeiten individuell anzupassen
8. Beobachtung und Dokumentation
8.1. Beobachtung
Teil unserer Arbeit ist das gezielte Beobachten der Kinder, in verschiedenen Situationen im Kindergarten. Bei der Dokumentation unserer Ergebnisse achten wir vor allem auf:
- Soziales und emotionales Verhalten
- Selbstständigkeit
- Wahrnehmung
- Grob- und Feinmotorik
- Sprachentwicklung
- Kognition und Arbeitshaltung
- Spielverhalten
Wir unterscheiden zwischen Beobachtungen der Kinder bis zum Vorschulalter und Beobachtungen der Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung. Diese Beobachtungsunterlagen dienen als Grundlage für Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Um den Sprachstand der Kinder genau zu ermitteln setzen wir den Beobachtungsbogen „Seldak“ ein. Für den Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung eines Kindes setzen wir den Beobachtungsbogen „Perik“ ein. Für Kinder mit Migrationshintergrund (Kinder deren Eltern eine andere Staatsbürgerschaft haben) wird der Beobachtungsbogen „Sismik“ eingesetzt. Diese Beobachtungsbögen, wurden vom Institut für Frühpädagogik München in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales entwickelt. Wir sind verpflichtet sie in unserer Arbeit einzusetzen und werden von uns digital bearbeitet.
Um alle Entwicklungsbereiche in unseren Beobachtungen abzudecken, hat unser Team ein eigenes Beobachtungskonzept erarbeitet.
8.2. Dokumentation
Eine Art der Dokumentation unserer Arbeit sind die Portfolios der Kinder. In diesen Ordnern werden verschiedene Arbeiten der Kinder gesammelt, z.B. Fotos, Lieder, Gemälde, Kinderbefragungen, Vorschulaufgaben, usw. Die Kinder verwalten ihre Mappen zum Großteil selbstständig. Außerdem dürfen diese Ordner jederzeit zur Ansicht mit nach Hause genommen werden. Diese Portfolioarbeit stellt auch ein weiteres Instrument der Beobachtung eines jeden Kindes dar. Sie zeigt die Entwicklung eines Kindes während der gesamten Kindergartenzeit sehr anschaulich auf.
Des weiteren finden interessierte Eltern immer wieder Darstellungen an Hand von Dokumentationen unserer Arbeit, z. B. der Wochenplan.
Fotos von Aktivitäten und der Wochenplan werden auf der Kikom Kita App veröffentlicht.
9. Partizipation und Beschwerdemanagement
9.1. Partizipation
Wenn von Partizipation von Kindern in Kindergärten die Rede ist, dann sind damit Möglichkeiten der Mitbestimmung im Kindergartenalltag gemeint. Die Einflussnahme der Kinder kann z. B. die gemeinsamen Regeln betreffen, das festzulegende Tagesprogramm oder die Raumgestaltung.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen sind gefordert, sehr situativ die Kinder zu leiten und zu führen, ihnen Teilhabe und Mitbestimmung zu ermöglichen, ohne sie zu überfordern. Partizipation bedeutet nicht, dass Kinder alles machen dürfen.
Folgende Leitsätze gelten für unsere Einrichtung:
Partizipation Kinder
- Im Rahmen der Partizipation finden immer wieder Kinderkonferenzen statt, in denen die Kinder basisdemokratische Fähigkeiten einüben, sie können ihre Meinung frei äußern, ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen und Lösungsvorschläge für Gruppenkonflikte finden. Die Entscheidungen der Kinder werden dokumentiert und für alle erkennbar in Bildform öffentlich gemacht.
- Im Kindergartenalltag können die Kinder vielerlei Entscheidungen treffen, wie die Wahl des Spielpartners, die Wahl des Spieles und vieles mehr.
- Des weiteren ist es immer drei Kindern einer Gruppe möglich zu entscheiden, ob sie eine andere Gruppe, den Turnraum oder den Garten frei nutzen wollen.
- Die Kinder machen Vorschläge für Gruppenaktivitäten, sie sind somit aktiv an der Planung des Gruppengeschehens beteiligt.
- Im Rahmen unserer Portfolioarbeit werden Kinderinterviews durchgeführt, auch auf diesem Weg können Kinder ihre Meinungen zu verschiedensten Aktivitäten der Einrichtung kundtun.
- Die Auseinandersetzung mit persönlichen Vorlieben, was will ich, was ist mir wichtig, läßt die Kinder mehr über sich selbst erfahren.
- Die eigene Meinung zum Ausdruck bringen, auch in der Auseinandersetzung mit anderen, erfordert ein hohes Maß an Empathie, Akzeptanz und Kompromissbereitschaft. Durch die verbale Auseinandersetzung werden die kommunikativen Fähigkeiten verbessert. Sie lernen den Anderen zuzuhören, vor der Gruppe zu sprechen und die eigenen Bedürfnisse mitzuteilen.
- Sie üben die Sichtweise Anderer einzunehmen und diese auch zu akzeptieren.
- Neue Konfliktlösungsstrategien werden geübt. Unvermeidbar in diesem Prozess ist die Erfahrung, dass es nicht immer nur nach dem eigenen Willen geht. Die persönliche Frustrationstoleranz wird gefordert und kann damit wachsen.
Partizipation Eltern
- Beteiligt und angehört werden die Eltern bei allen sie persönlich und ihr Kind betreffenden Angelegenheiten. Aufgabe der Mitarbeiterinnen ist es, die Sorgen, Wünsche und Anliegen anzuhören, sie zu prüfen und entsprechende Rückmeldung zu geben.
- Es findet regelmäßiger Austausch statt, damit wir gemeinsam über den Entwicklungsstand des Kindes, individuelle Vorkomnisse und Anliegen sprechen können.
- Die Eltern entscheiden über die Teilhabe und Unterstützung bei Festen und Aktionen.
- In einer jährlichen Elternbefragung haben die Eltern die Möglichkeit ihre Anliegen und Probleme dem Kindergartenpersonal in anonymisierter Form mitzuteilen. Das Kindergartenteam wird dann über diese Angelegenheiten beraten und im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung Veränderungen beschließen.
- Die Eltern können an Abstimmungen über bestimmte Themen per Kikom App teilnehmen
- Unser Elternbeirat organisiert im Laufe des Jahres eigenständig Aktionen für unsere Einrichtung, z. B. gesundes Frühstück, Bastelabend oder Backen der Martinsgänse.
9.2. Beschwerdemanagement
Ein Instrument für den konstruktiven Umgang mit Kritik ist ein klar definiertes Beschwerdemanagement. Darunter versteht man eine Strategie, mit Beschwerden und Kritik umzugehen, die in verbindlichen Leitsätzen festgehalten wird.
Für unsere Einrichtung wurden folgende Leitsätze erarbeitet:
Beschwerdemanagement Kinder
- es ist uns wichtig, dass die Kinder mit uns und untereinander einen vertrauensvollen Umgang pflegen, damit sich die Kinder in unserer Einrichtung angenommen und geborgen fühlen. Die Individualität eines jeden Einzelnen ist uns wichtig.
Nur wenn die Kinder sich ernst genommen fühlen, haben sie das Gefühl am Kindergartenalltag mitgestalten zu können. - Im Kindergartenalltag dürfen die Kinder sich gerne partizipieren und ihre Beschwerden sofort beim Erzieherpersonal anbringen. Nach Möglichkeit werden die Beschwerden der Kinder sofort besprochen.
- Bei Streitigkeiten wird jedes beteiligte Kind angehört und seine Beschwerde aufgenommen und nach einer gemeinsamen, praktikablen Lösung gesucht.
- In regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen haben die Kinder die Möglichkeit, Beschwerden auszusprechen.
Beschwerdemanagement Eltern
Uns ist die Offenheit und Akzeptanz in der Elternarbeit wichtig, um gemeinsam zum Wohle des Kindes an dessen Entwicklung zu arbeiten.
- Der gewählte Elternbeirat hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Probleme der Eltern. Er vertritt die Eltern gegenüber dem Kindergartenpersonal und versucht in Konfliktsituationen einen Konsens mit dem Kindergartenpersonal zu erarbeiten.
- Jede Kollegin ist Ansprechpartnerin für Beschwerden der Eltern. Wir nehmen Beschwerden ernst und leiten sie an die entsprechende Kollegin, bzw. an die Leitung weiter. Mit den Eltern, die ein Problem ansprechen, wird ein Gesprächstermin mit allen am Konflikt beteiligten Personen vereinbart.
- Jede Beschwerde wird ernst genommen . In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre wird versucht die Ursachen für den Konflikt zu erkennen und im Konsens eine Lösung zu finden.
- Bei regelmäßig stattfindenden Elternabenden haben Eltern Möglichkeit, Probleme oder Beschwerden direkt und offen anzusprechen.
Für uns als Team ist es wichtig, dass Kritik oder Beschwerden direkt an uns gerichtet werden, wir sehen darin die Chance die Erziehungspartnerschaft zu den Eltern zu optimieren und spannungsfrei zu gestalten.
10. Ziele und Formen der Zusammenarbeit
10.1. Zusammenarbeit mit Eltern
Der Kindergarten will in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus das Kind in seiner gesamten Entwicklung fördern. Deshalb ist ein guter Kontakt und die respektvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen wichtig.
Im Laufe des Jahres werden wir immer wieder mit der Bitte um Mithilfe an Sie herantreten. Wir hoffen, Sie werden uns gerne bei den verschiedenen Aktivitäten unterstützen.
Ziele der Elternarbeit
- Gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Gegenseitige Information über die Entwicklung ihres Kindes
- Information über unsere Arbeit am Kind
- Aufmerksam machen auf Entwicklungsrückstände oder auftretende Schwierigkeiten verschiedenster Art
- Information über weiter unterstützende sozial-pädagogische Einrichtungen (Frühförderstellen, schulvorbereitende Einrichtungen, Diagnose Förderklassen)
- Beratung in Erziehungsfragen
- Fachliche Informationen über pädagogische Fragen
Die Eltern sollten sich vertrauensvoll mit Erziehungsproblemen an das Kindergartenfachpersonal wenden. Eine gute Kindergartenarbeit kann nur erzielt werden, wenn die Eltern in unsere Arbeit miteinbezogen werden. Um dem Kind eine bestmögliche Förderung in allen Lebensbereichen zukommen zu lassen, muss man das Umfeld kennen, in dem das Kind aufwächst. Daher ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und dem Kindergarten sehr wichtig.
Formen der Elternarbeit
Kindergartenbeirat
Laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Eltern verpflichtet, zu Beginn des Kindergartenjahres einen Elternbeirat zu wählen. In unserem Kindergarten besteht dieser zur Zeit aus mindestens acht gewählten Kindergartenbeiräten (Anzahl wird von der Wahlversammlung jedes Jahr neu bestimmt).
Aufgaben des Kindergartenbeirats
- Informationsrecht
- Anhörungsrecht
- Beratungsrecht (Haushaltsplan, Kindergartenbeitrag, Öffnungszeiten)
- Mitarbeit bei Festen und anderen Veranstaltungen (z. B. Basar, Sommerfest, Ausflüge)
Elterngespräche
- Tür- und Angelgespräch
- Entwicklungsgespräch, 1 x jährlich (nur mit Terminabsprache)
- spontanes Elterngespräch bei gegenseitigem Gesprächsbedarf
Elternabend
- Gruppenelternabend mit Elternbeiratswahl
- Elternbastelabend z. B. Schultüten
- Gemeinsamer Informationsabend für die Eltern der Vorschulkinder mit der Grundschule
- Informationsnachmittag für die Eltern der „neuen Kindergartenkinder“
Hospitationen der Eltern
- Möglichkeit an einem Tag die pädagogische Arbeit in der Gruppe des Kindes zu beobachten (Terminabsprache mit dem Gruppenpersonal nötig)
- Am Ende des Hospitationstages kann ein Elterngespräch stattfinden
Elternbrief
- Erscheint in regelmäßigen Abständen
- Beinhaltet wichtige Termine
- wird in digitaler Form per Ki-Kom App versandt
Elternbefragung
- Befragung der Eltern zu bestimmten Themen, z. B Ausflüge..
- Einmal im Jahr findet eine Elternbefragung zu pädagogischen Inhalten und Zufriedenheit statt.
- Die Bedürfnisse der Eltern und Kinder können so besser berücksichtigt werden.
- Die Ergebnisse werden veröffentlicht.
Feste und Feiern
- Die harmonische, zwanglose Atmosphäre eines Festes ermöglicht, sich besser kennenzulernen und persönliche Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen.
- Der Höhepunkt eines jeden Jahres ist in der Regel eine Veranstaltung, zu der Eltern eingeladen werden, z.B. Martinsfest, Gottesdienst, Weihnachtsfeier, Sommerfest o.Ä.
- Die Festgestaltung variiert von Jahr zu Jahr.
Informationstafel
Die Informationstafel hat im Eingangsbereich einen festen Platz.
Internetauftritt
Auf unserer Homepage www.kindergarten-taufkirchen.de finden Sie
- unsere Konzeption
- kurze Beiträge über stattgefundene Aktionen, u. v. m.
10.2. Zusammenarbeit der Mitarbeiter/-innen untereinander
Mitarbeiterbesprechungen
Um eine effektive Arbeit zu leisten, ist ein regelmäßiger Austausch sehr wichtig. Dazu trifft sich das Team zur Mitarbeiterbesprechung, unserer sog. Teamsitzung
Fortbildung
Genau wie in jedem anderen Beruf ist es wichtig, dass das Personal sich fachlich weiterbildet. Deshalb nimmt das Personal an Fortbildungsveranstaltungen teil. Der Gesetz- und Arbeitgeber befürwortet die Weiterbildung der Mitarbeiter. Hierzu einige Fortbildungsbeispiele:
- Kinderschutz
- Teambuilding
- Kita-digital
- Praktikanntenanleitung
- Elterngespräche
- Erste-Hilfe am Kind
10.3. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Der Kindergarten als sozialpädagogische Institution ist angewiesen auf andere soziale Einrichtungen oder staatliche Dienstleistungsbetriebe und Bildungseinrichtungen. Nur im guten Zusammenspiel ist eine effektive Arbeit möglich. Mit folgenden Einrichtungen arbeiten wir zusammen:
Andere Kindergärten
Regelmäßige Treffen der Leiterinnen der kommunalen Kindergärten führen zu einem Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Mit dem Gemeindekindergarten an der Gutswiese, dem Kinderhaus Pauli Bekehrung, dem Kinderhaus St. Stephanus, dem Haus der Vilstalkinder und dem OASE-Naturkindergarten werden wichtige Dinge, wie z.B. Neuanmeldung, Ferienplanung, Aufnahme eines Kindes im Laufe eines Jahres, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen usw. besprochen.
Evangelische und Katholische Kirchengemeinde
Zu bestimmten Anlässen arbeiten wir mit der Evang. oder Kath. Kirche zusammen, um Kindergottesdienste zu feiern.
Gesundheitsamt
Die Vorschuluntersuchung, einschl. Hör- und Sehtest, wird vom Gesundheitsamt durchgeführt. Das Gesundheitsamt bietet außerdem eine Hörsprechstunde für Kinder mit eventl. Hörschäden an.
Logopäden/Ergotherapeuten/Heilpädagogen
Vor der logopädischen und ergotherapeutischen Behandlung muss eine fachärztliche Untersuchung stattfinden (Kinder- oder Hals-Nasen-Ohrenarzt). Der Facharzt stellt ein Rezept für die Therapie aus. Liegt die ärztliche Verschreibung vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Therapie.
Frühförderung
Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsrückständen oder Teilleistungs-störungen, usw. finden schon im frühen Kindesalter Hilfe in der Frühförderstelle Erding/Dorfen. Termine erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:
Frühförderstelle Dorfen: 08081 8616
Frühförderstelle Erding: 08122 12594
Interdisziplinäres Therapiezentrum: 08081 6089287
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
SVE: Schulvorbereitende Einrichtung für Kinder mit Entwicklungsrückständen verschiedenster Art. Die Förderung findet in einem schulähnlichen Rahmen statt (Tel. 08081 9326-11).
Eine Förderlehrkraft der SVE besucht im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH) unseren Kindergarten. In Absprache mit den Eltern, können Kinder von dieser Fachkraft beobachtet werden. Auffälligkeiten oder eventuelle Fördermaßnahmen werden in einem anschließenden Elterngespräch besprochen.
Förderzentrum
Diagnose Förderklasse: Können Kinder nicht in die Regelschule eingeschult werden, so finden sie Aufnahme in einer Klasse des Förderzentrums. Wir arbeiten sehr gut mit dem Förderzentrum in Dorfen zusammen. Bei Gesprächen mit den Erziehern können sie genauere Informationen erhalten und Ansprechpartner erfahren.
Kath. Bildungswerk
Bietet den Erziehern pädagogische Fortbildungsthemen in Erding an.
Über das Kath. Bildungswerk organisieren wir evtl. auch Teamfortbildungen oder finden Referenten für Elternabende.
11. Kindergarten- und Gebührensatzung
11.1. Auszug aus der Satzung über den Betrieb und die Benutzung des Gemeindekindergartens Fichtenstraße
§ 1 Grundsätzliches
(1) Der Kindergarten ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Einrichtung bietet in einer Gruppe auch Plätze für Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen.
(2) Der Kindergarten führt die Bezeichnung „Gemeindekindergarten Fichtenstraße“.
§ 2 Grundsätze für die Aufnahme in den Kindergarten
(1) Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze.
(2) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:
- Kinder, die in der Gemeinde wohnen,
- Kinder, die ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht stehen,
- Kinder, deren Geschwister bereits im Gemeindekindergarten betreut werden,
- Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet,
- Kinder, die 2 Jahre vor Beginn der Schulpflicht stehen,
- Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend und berufstätig ist,
- Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind,
- Kinder, die drei Jahre vor Beginn der Schulpflicht stehen.
(3) Eine regelmäßige Aufnahme von Kindern in den Kindergarten für nur einige Tage in der Woche oder 1 – 2 Wochen ist grundsätzlich nicht möglich.
§ 3 Anmeldung und Abmeldung
(1) Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten. Der genaue Zeitpunkt der Anmeldung wird alljährlich rechtzeitig in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht.
(2) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu machen, soweit diese für die Aufnahme (§ 2) erforderlich sind.
(3) Die Erzieherin vermerkt jede Anmeldung in einer Anmeldeliste, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen für eine Aufnahme für das kommende Kindergartenjahr gegeben sind.
§ 4 Aufnahme
(1) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leiterin des Kindergartens im Benehmen mit der Gemeinde. Die Gründe für die getroffene Entscheidung sind festzuhalten. Die Erziehungsberechtigten werden von der Aufnahme bzw. von der Nichtaufnahme baldmöglichst verständigt. Kommt das Kind nicht zum angemeldeten Termin in den Kindergarten bzw. wird es bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich entschuldigt, wird der Platz anderweitig vergeben.
(2) Die Aufnahme erfolgt unbefristet. Eine Überprüfung der Fortdauer der Dringlichkeit (§ 2 Abs. 2) findet grundsätzlich nicht statt.
(3) Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Kind frei von übertragbaren Krankheiten und für den Besuch des Kindergartens gesundheitlich geeignet ist.
(4) Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste eingetragen, die allerdings jeweils nur für das laufende Kindergartenjahr geführt wird. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten nach den Dringlichkeitsstufen des § 2 Abs. 2, innerhalb der gleichen Dringlichkeitsstufe nach dem Alter der Kinder.
§ 5 Öffnungszeiten
(1) Der Kindergarten ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Im Rahmen der Öffnungszeiten bestehen folgende Kernzeiten:
- bei einer Buchung bis zu 5 Stunden/Tag: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
- bei einer Buchung von 5 – 6 Stunden/Tag: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
(2) Während der Ferien wird der Kindergarten bis zu maximal 30 Tagen geschlossen. Die Ferienordnung wird jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres durch die Kindergartenleitung im Benehmen mit der Gemeinde festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Zusätzlich kann die Einrichtung an bis zu 5 Fortbildungs- und Konzeptentwicklungstagen geschlossen haben.
§ 6 Regelmäßiger Besuch, Aufsichtspflicht
(1) Der Kindergarten kann seine Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Die Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen. Kann das Kind den Kindergarten nicht besuchen, ist die Kindergartenleitung davon unverzüglich zu verständigen.
(2) Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das pädagogische Personal. Sie endet bei der persönlichen Verabschiedung, das heißt bei der Übergabe an die Abholberechtigten. Dies sind außer den sorgeberechtigten Eltern nur schriftlich berechtigte Personen. Kinder unter 12 Jahren sind nicht abholberechtigt. Kindergartenkinder dürfen grundsätzlich nicht allein nach Hause gehen. Bei Festen und Veranstaltungen des Kindergartens mit Personensorgeberechtigten liegt die Aufsichtspflicht bei diesen.
§ 7 Krankheit, Anzeige
(1) Kinder, die erkrankt sind, dürfen den Kindergarten während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Leidet das Kind an einer ansteckenden Krankheit, ist die Kindergartenleitung von der Erkrankung und der Art der Krankheit unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit leiden. Die Leitung des Kindergartens kann die Wiederzulassung des Kindes zum Besuch von der vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig machen.
(2) Erkrankungen sollen im Übrigen der Kindergartenleitung unter Angabe des Krankheitsgrundes mitgeteilt werden; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung sollte angegeben werden.
(3) Personen, die an einer übertragbaren/ansteckenden Krankheit leiden, dürfen den Kindergarten nicht betreten.
§ 8 Mitarbeit der Erziehungsberechtigten, Sprechzeiten
(1) Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten hängt entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und bei Veranstaltungen des Kindergartens mitwirken.
(2) Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten können mit der jeweiligen Gruppenleiterin Sprechzeiten gesondert vereinbaren.
§ 9 Ausschluss vom Besuch, Kündigung durch den Träger
(1) Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung kann das Kind mit Wirkung zum Monatsende vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere, wenn
- das Kind innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2 Wochen unentschuldigt gefehlt hat,
- das Kind wiederholt nicht pünktlich gebracht oder abgeholt wurde,
- eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich ist,
- die Besuchsgebühr während der letzten 2 Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde.
(2) Der Ausschluss ist unter Fristsetzung vorher anzudrohen.
§ 10 Kündigung durch Erziehungsberechtigte
(1) Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.
§ 11 Kindergartenjahr
Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08.
§ 12 Unfallversicherung
Für Besucher des Kindergartens besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 der Reichsversicherungsordnung.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über den Betrieb und die Benutzung des Gemeindekindergartens Fichtenstraße vom 15.04.1993 verliert zum 30.08.2022 seine Gültigkeit.
11.2. Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens Fichtenstraße (Kindergartengebührensatzung)
§ 1 Gebührenerhebung
Die Gemeinde erhebt für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Benutzungsgebühren.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten (Eltern) des Kindes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 3 Gebührentatbestand
Benutzungsgebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch des Kindergartens. Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung fort, es sei denn, dass das Kind wegen der Erkrankung aus dem Kindergarten entlassen wird.
§ 4 Höhe der Gebühren
(1) Die Benutzungsgebühr (Regelgebühr) beträgt monatlich je Kind für jeden angefangenen Monat ab 01.09.2025 bei einer Buchungszeit von
| Buchungszeit | ab 01.09.2025 | |
| 4 – 5 Stunden | 137,00 EUR | |
| 5 – 6 Stunden | 154,00 EUR | |
| 6 – 7 Stunden | 171,00 EUR | |
| 7 – 8 Stunden | 188,00 EUR |
Besucht ein unterdreijähriges Kind den Kindergarten, so beträgt die Benutzungsgebühr für eine Buchung von
| Buchungszeit | ab 01.09.2025 | |
| 3 – 4 Stunden | 235,00 EUR | |
| 4 – 5 Stunden | 265,00 EUR | |
| 5 – 6 Stunden | 299,00 EUR | |
| 6 – 7 Stunden | 333,00 EUR | |
| 7 – 8 Stunden | 367,00 EUR |
Ab dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist nur noch die Regelgebühr zu begleichen.
§ 5 Ermäßigung
(1) Vom Freistaat Bayern gewährte Zuschüsse zur Entlastung der Familie (z. B. Elternbeitragszuschuss) werden auf die Benutzungsgebühr nach § 4 angerechnet.
(2) Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ll und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, Sozialgesetzbuch (SGB) Vlll, wie beispielsweise die Übernahme von Kinderbetreuungskosten können beim Jugendamt Erding beantragt werden.
§ 6 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten. Vorübergehende Abwesenheit lässt die Gebührenpflicht unberührt.
(2) Die Gebühr ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen.
§ 7 Auskunftspflichten
Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht wurden (§ 5).


