Bedeutung einer Konzeption

(Benutzer von Tablets oder Smartphones mit geringerer Auflösung finden das Inhaltsverzeichnis der Konzeption am Ende des gesamten Artikels)

Für unsere Arbeit im Kindergarten

Sie ist ein Leitfaden und eine Orientierungshilfe für die pädagogische Arbeit in unserer Einrichtung. Sie fördert ein produktives, harmonisches Zusammenarbeiten im Team. Sie ermöglicht uns, unsere Arbeit nach außen hin transparent zu machen (Träger, Eltern, Öffentlichkeit usw.). Sie regt uns zu einer vielfältigeren, flexibleren und strukturierteren Arbeit an. Sie informiert zukünftige Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen und Fachschulen über die Arbeit in unserer Einrichtung.

Für die Kinder, die unsere Einrichtung besuchen

Sie vermittelt den Kindern durch den Konsens im ganzen Kindergarten eine Atmosphäre der Sicherheit und Gemeinschaft. Sie ermöglicht den Kindern eine gezielte, entwicklungsbedingte und altersgemäße Förderung. Sie lässt die Kinder eine klare pädagogische Linie erfahren.

Für die Eltern unserer Kinder

Sie ist eine Orientierungshilfe bei der Auswahl des Kindergartenplatzes. Sie hilft, unsere Richtlinien kennen und verstehen zu lernen. Sie zeigt den Eltern Möglichkeiten der Mitarbeit im Kindergarten auf.

1. Rahmenbedingungen

1.1. Kontakt

Adresse: “ Gemeindekindergarten an der Fichtenstraße“
Fichtenstr. 3
84416 Taufkirchen (Vils)
Telefon:     08084/7011
Durchwahlnummern der Gruppen:
Mäusegruppe:                08084/2589491
Nilpferdgruppe:            08084/2589063
Pinguingruppe:             08084/2589328
Buntspechtgruppe:     0151/19255459

E-Mail:       kindergarten@taufkirchen.de

1.2. Entwicklung unseres Kindergartens

Im Zuge der Ausweisung neuer Wohngebiete in Taufkirchen (Vils) war Anfang der 90er Jahre die Aufnahmekapazität des damals einzigen Kindergartens, des Pfarrkindergartens erschöpft. Deshalb forderte die Regierung von Oberbayern damals  weitere Kindergartenplätze im Gemeindebereich. Daraufhin suchte und fand die Gemeinde Taufkirchen (Vils) im ehemaligen Schwarzbötzl-Anwesen in der Fichtenstraße einen Standort für einen weiteren Kindergarten. Nach mehrmonatigen Umbauten konnte im September 1993  unser „Kindergarten an der Fichtenstraße“ seiner Bestimmung übergeben werden.

Anfang 1999 war der Bedarf für eine Integrationsgruppe in Taufkirchen (Vils) gegeben, da drei Kinder aus dem Gemeindebereich außergemeindlich in sonderpädagogischen Einrichtungen betreut werden mussten.
Auf der Suche nach einem passenden Standort kam man auf unseren Kindergarten, da sich unser Team für den Gedanken der Integration begeistern konnte. Durch einen Anbau im Jahr 2000 konnte im Altbau der benötigte Raumbedarf für eine Integrationsgruppe geschaffen werden, die wir seither anbieten können.

Um das Angebot der Kinderbetreuung im Gemeindebereich zu erweitern, wurde ab September 2020 an unsere Einrichtung eine Waldgruppe angeschlossen. Durch unsere exponierte Lage am Waldrand entstand die Idee, diese an unser Haus anzugliedern. Seit vielen Jahren ist bei uns im Konzept die Waldpädagogik ein wichtiger und fester Bestandteil. Im Rahmen dieser Erweiterung wurde unser Anbau um ein Stockwerk erhöht, wodurch ein zusätzlicher Gruppenraum entstanden ist.

1.3. Standort und Beschreibung

Der Kindergarten liegt verkehrsberuhigt am westlichen Ortsausgang, am Rande der Attinger Siedlung und ist gut zu Fuß und mit dem Rad zu erreichen. Das Einzugsgebiet des Kindergartens erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Taufkirchen (Vils), ausgenommen den östlichen Teilbereich, der durch den Kindergarten Moosen (Vils) abgedeckt wird.

Gebäude

Der Kindergarten wurde zunächst in ein bestehendes Wohnhaus integriert. Durch Um- und Anbauten konnten die notwendigen Flächen für die einzelnen Räume, entsprechend dem Bayerischen Kindergartengesetz, hergestellt werden. Zur optischen Aufwertung des baulichen Gesamtbildes wurde ein ebenerdiger Holzpavillon mit Laubengang als Winkelbau angebunden. Der Pavillon ist vom Obergeschoss aus bequem über eine Holztreppe zu erreichen.

Außenanlagen

Der Eingang zum Kindergarten befindet sich an der Nordseite und ist über die Nelkenstraße erreichbar. Für das Personal sind 5 Stellplätze vorhanden. Für die Eltern steht der öffentliche Parkplatz an der Fichtenstraße zur Verfügung.
Die Außenspielflächen wurden mit folgenden Spielgeräten bestückt:

  • Drei Sandkästen
  • Wippe
  • Zweifachschaukel
  • Vogelnestschaukel
  • Spielkombination mit Turm, Hängebrücke und Kletterwand
  • Hangrutsche
  • Balancier-Parcour
  • Sitzbänke mit Tischen
  • Klettergerüst
  • 2 Wipptiere
  • Kletterpyramide
  • Schäferwagen
  • Holzunterstand der Buntspechtgruppe im Wald

1.4. Integrationsgruppe

Zusammensetzung der Gruppe

Unsere Integrationsgruppe besteht aus Regelkindern und bis zu 5 Integrationskindern mit besonderem Förderbedarf (laut § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder § 39 Bundessozialhilfegesetz).
Die Integrationspädagogik ist das Konzept des gemeinsamen Spielens und Lernens aller Kinder ohne Einstufung und Klassifizierung. Sie stellt die soziale Gemeinschaft von Kindern in den Mittelpunkt. Ihre Chance liegt in der Vorurteilsfreiheit der Kinder, die durch “Sich-Begegnen” und “Sich-Kennenlernen” ganz selbstverständlich miteinander umgehen und zusammenleben.
Die Kinder werden sowohl von pädagogischen Fachkräften, sowie von einer zusätzlichen heilpädagogischen Fachkraft (Heilpädagogin) betreut und gefördert. Die Heilpädagogin deckt den zusätzlichen Förderbedarf der Integrationskinder ab.
Gemeinsame Erziehung bedeutet vor allem soziale Integration. Regelkinder und Kinder mit besonderem Förderbedarf spielen und lernen miteinander. Für die Integrationskinder wird am Anfang des Kindergartenjahres ein Förderplan erstellt, um den Entwicklungsstand eines jeden Kindes zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur nötigen Förderung einzusetzen. Am Ende des Kindergartenjahres wird von jedem Integrationskind ein umfangreicher Entwicklungsbericht erstellt und an die zuständige Genehmigungsbehörde gesandt.

Ziele der Integration

Natürlich gelten auch in der Integrationsgruppe die gleichen  Ziele des Bayerischen Kindergartengesetzes wie in den Regelgruppen; der Schwerpunkt liegt hier in der Persönlichkeits- und Sozialerziehung. Im Folgenden werden die Ziele genauer aufgeschlüsselt:

  • Die Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, vielfältige soziale Kontakte zu knüpfen um unterschiedliche Verhaltensweisen, Situationen und Probleme zu erleben, sowie die eigene Rolle in der Gruppe zu finden.
  • Die Kinder sollen lernen, sich gegenseitig zu akzeptieren, bzw.so anzunehmen wie sie sind.
  • Die Kinder lernen ihre eigenen Fähigkeiten, ihre Stärken und Schwächen, aber auch die der Anderen, kennen und mit ihnen umzugehen.
  • Das Selbstvertrauen der Kinder soll gefördert und gestärkt werden.
  • Beim täglichen Umgang werden gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsgefühl gefördert.
  • Sie sollen lernen, in einer Kleingruppe den täglichen Anforderungen und Auseinandersetzungen mit Anderen gerecht zu werden.
  • Gerade Integrationsgruppen bieten die Möglichkeit, dass Kinder unterschiedlicher Entwicklungsstufen voneinander lernen können.
  • Die Kinder erhalten die Chance, sich im Erfahrungsfeld Kindergarten freier und offener zu entwickeln und selbstständiger zu werden.
  • Eltern werden durch die Unterstützung des Kindergartens entlastet, was den Umgang mit ihren Kindern entspannter und ausgeglichener werden lässt.
  • Die Eltern der Integrationskinder kommen aus ihrer möglichen Isolation heraus und können den Austausch mit anderen betroffenen Eltern pflegen und sich gegenseitig in ihrer Aufgabe unterstützen.
  • Die Eltern der Regelkinder lernen die Vorurteile gegenüber förderbedürftigen Menschen abzubauen und unvoreingenommen mit ihnen und ihren Eltern umzugehen.

Interner Fachdienst

Die heilpädagogische Förderung setzt sich aus Einzel- und Kleingruppenförderung zusammen. Die Einzelbetreuung ist individuell auf den jeweiligen Förderbedarf des Kindes ausgerichtet. In der Kleingruppenarbeit ist der Schwerpunkt auf die soziale Integration gerichtet, die z.B. unter anderem gegenseitiges Helfen fördert sowie die Akzeptanz des „Anders sein‘s“. Im gemeinsamen Handeln lernen die Kinder spielerisch sich gegenseitig zu unterstützen, sich anzunehmen in ihrer Individualität mit dem Ziel, es in die alltägliche Gruppensituation zu übertragen.

1.5. Waldgruppe

Warum Waldpädagogik?

„Natur ist für Kinder so essentiell wie gute Ernährung. Sie ist ihr angestammter Entwicklungsraum. Hier stoßen die Kinder auf vier für ihre Entwicklung unverhandelbare Quellen: Freiheit, Unmittelbarkeit, Widerständigkeit, Bezogenheit. Aus diesen Erfahrungen bauen sie das Fundament, das ihr Leben trägt.“ (Herbert Renz-Polster, Gerald Hüther „Wie Kinder heute wachsen“, Beltz Verlag, 2013)

Der Wald ist eine große Bereicherung für das Erleben und Erfahren aller Kinder. Nicht nur ein großer Abenteuerspielplatz, in dem es viel zu entdecken und zu lernen gibt, sondern in erster Linie ein Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Kinder beide Seiten des Waldes kennenlernen. Sie können darin toben und spielen, aber auch lernen, den Wald und Tiere zu respektieren.
Durch die jahreszeitlichen Veränderungen, erleben die Kinder die Natur immer wieder neu.
Im Wald gibt es auch die Möglichkeit Partizipation durchzuführen, in dem man weniger Programmpunkte festlegt und die Kinder bei der Entscheidung der Aktivitäten mitbestimmen lässt. Konstruktives Lernen ist gerade im Wald möglich, da die Kinder selbst entdecken, was sie interessiert. Die vielfältigen natürlichen Vorkommnisse, wie Tiere, Pflanzen, Wetter, Jahreszeit, Landschaftsformen und -strukturen ergeben zahllose Möglichkeiten des Lernens mit allen Sinnen. Das Be-Greifen ist gerade für Kinder unserer Altersgruppe von immenser Wichtigkeit.

Besonderen Wert legen wir auf die Möglichkeit des Urspiels.  Dies hat jedoch Konsequenzen für die Pädagogik.

Das freie Spielen und Experimentieren von Kindern mit Natur und Naturmaterialien wurde von dem Umweltpädagogen Rudolf Hettich unter dem Konzept des „Urspiels“ zusammengefasst. Hier geht er von dem ursprünglichen Bedürfnis des Kindes aus, in der Natur zu experimentieren, mit natürlichen Materialien zu spielen und frei zu gestalten. Dies ist von großer Bedeutung für die kindliche Entwicklung.

Rahmenbedingungen

  • Die Waldgruppe ist dem Gemeindekindergarten angegliedert.
  • Bis zu 20 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren können aufgenommen werden. Bei
    Eintritt muss das 3. Lebensjahr vollendet sein.
  • Personal: Eine Erzieherin, zwei Kinderpflegerinnen
  • Im Urlaub oder im Krankheitsfall hilft vom Hauspersonal eine Erzieherin oder eine
    Kinderpflegerin aus.
  • Im naheliegenden Wald befindet ist ein Waldstück der Gemeinde Taufkirchen, worauf ein Unterstand errichtet ist.  Im Unterstand befindet sich eine geschlossene
    Wickelmöglichkeit.
  • Es werden eine Erste-Hilfe-Tasche, Kanister mit frischem Wasser,
    Handdesinfektionsmittel, Seife, Handschuhe und Handtücher mitgenommen.
  • Im Haupthaus steht ein Gruppenraum mit Garderobe und der Turnraum zur Verfügung, den die Waldgruppe an einem Tag in der Woche nutzt. Der Gruppenraum dient auch als Schutzraum bei Sturm oder extremer Kälte. Im Winter wird die Mensa als Brotzeitraum benutzt.
  • Die Kinder werden in der Regel im Garten gebracht und im Wald bei der Abholstation (Kindergartennähe) abgeholt.

Ziele

Die pädagogischen Ziele:

Die Waldgruppe arbeitet nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung

  • Bewegungs- und Körpererfahrung
    Positive Bewegungsentwicklung als Basis allen Lernens. Der Wald bietet vielfältige Bewegungsmöglichkeiten und die spontane Bewegungsfreude wird geweckt. Die Kinder verbessern dadurch ihre motorischen Fertigkeiten, lernen sich besser einzuschätzen und akzeptieren eigene Grenzen und Möglichkeiten. Bewegungssicherheit fördert wiederum Selbständigkeit und Selbstvertrauen, Beharrlichkeit und Ausdauer.
  • Feinmotorik
    Durch die Bandbreite der Naturmaterialien im Wald wird die Feinmotorik gefördert. Die Kinder lernen im Umgang mit Werkzeugen und Naturmaterialien eine besondere feinmotorische Geschicklichkeit.
  • Sinneswahrnehmung
    Durch die Vielfalt der natürlichen Umgebung werden alle Sinne unmittelbar angesprochen. Dies ist eine besonders wichtige Lernerfahrung für die Kinder. Man kann Natur riechen, hören, fühlen, betrachten und schmecken. Die Entdeckungen veranlassen zum Verweilen, durch die Beobachtungen entwickeln sich Ruhe, Ausdauer und Konzentration. Was der Mensch mit seinen Sinnen erfahren hat, prägt sich ein, wird nicht vergessen und wird damit zu einem Baustein seines Wissens.
  • Phantasie und Kreativität
    Im Wald gibt es wenig vorgefertigtes Spielmaterial, dies dient der Kreativitätsentwicklung und der Vorstellungskraft der Kinder. Geschichten und Rollenspiele haben in der Natur eine lebendige Kulisse, wodurch die Sprache und die Kommunikationsfähigkeit gefördert werden.
  • Sozioemotionale Entwicklung
    In einem Waldkindergarten lernen die Kinder ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Sie lernen Hilfsbereitschaft, Engagement und Konfliktfähigkeit. So ist einerseits der Aufenthalt in der Natur stets von einem wertschätzenden Umgang mit ihr geprägt. Das Gefühl „Gast zu sein“ und sich damit rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten, erleben die Kinder jeden Tag. Das Einhalten der Regeln im Wald bekommt ein besonderes Verständnis. Durch die Gemeinsamkeit wird das Gruppenbewusstsein gefördert. Die veränderte Umgebung fordert andere bzw. neue Verhaltensweisen und Kooperation untereinander. Auf der Basis des aufeinander-angewiesen-seins wird die soziale Kompetenz des Einzelnen und der Gruppe gestärkt. Die Kinder erlernen Grundregeln für das Zusammenleben, entwickeln Empathie für andere, übernehmen Verantwortung und Konsequenzen für das eigene Tun.
    Kinder dürfen ihren Gefühlen freien Lauf lassen. Im Wald kann das uneingeschränkt geschehen, da es nur selten stört, wenn ein Kind vor Freude herumspring, jubelt, tobt und schreit. Auch Wut kann durch wildes Herumlaufen wieder zur Entspannung führen. Kinder lernen bereits im Freispiel, ihre Bedürfnisse und Vorstellungen auszuhandeln. Die Kinder müssen sich ihren Spielpartner mitteilen, um ein gemeinsames Spiel zu finden. Auch das Aushalten von Langeweile als kreativen Prozess anzuerkennen, ist von großer Bedeutung.
  • Gesundheit
    Die natürliche Umgebung hat eine ausgleichende Wirkung auf Körper, Geist und Seele.
    Durch die viele Bewegung an der frischen Luft sind die Kinder weniger krankheitsanfällig und es besteht eine geringere Ansteckungsgefahr.
    Vollwertige Brotzeit ist uns besonders wichtig, damit die Kinder genug Energie haben, um den Vormittag mit Freude genießen zu können.
    In Sachen Hygiene haben wir täglich einen Wasserkanister dabei, der es uns ermöglicht, nach dem Toilettengang und vor der Brotzeit unsere Hände zu waschen. Dazu nutzen wir auch eine spezielle Seife, die von der Natur leicht abgebaut werden kann.
  • Natur- und Umwelterfahrung
    Das Umweltbewusstsein der Kinder wird geweckt und gestärkt. Sie lernen den Wald als elementaren Lebensraum kennen, den es zu bewahren und zu beschützen gilt. Die Kinder erkennen die hohe Wertigkeit des Waldes. In diesem Alter erleben sich die Kinder als Teil der Natur. Durch den achtsamen Umgang mit ihr werden aus umweltliebenden Kindern umweltbewusste Erwachsene
  • Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortlichkeit
    Die Kinder lernen Verantwortung für sich selbst und für ihre Sachen, wie Rucksack, Brotzeit, Kleidung, Materialien zu übernehmen. Durch die Notwendigkeit die passende wärmende oder kühlende Kleidung selbst anzuziehen und den Rucksack zu packen, wird das Selbstbewusstsein gestärkt. Die Kinder können sich selbst besser einschätzen und wissen, dass sie auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten vertrauen können.

Vorschule

Vorschule beginnt für uns nicht erst im letzten Kindergartenjahr, vielmehr gehört der gesamte Kindergartenalltag und auch das Freispiel zur Vorschule. Das Personal versucht durch Beobachtungen die gemachten Erfahrungen passend zu ergänzen. Je nach Bedarf mit Angeboten, die die Feinmotorik verbessern, die aber auch die Merkfähigkeit, auditive, visuelle und soziale Fähigkeiten ausbauen, sodass die Kinder möglichst optimal auf die Schule vorbereitet sind. Dabei ist wichtig, dass sie lernen, sich selbstständig helfen zu können, bzw. wenn nötig auch Hilfe holen zu können.
Unsere Vorschularbeit erfolgt sehr individuell.
Die Kinder haben Lust zu lernen und diese Lust wollen wir erhalten.  Für uns gehört zur Vorschulerziehung aber auch, selbstständig zu werden und Vorbild für kleinere Kinder zu sein. Mit Stolz zeigen die Vorschulkinder kleineren Kindern ihre Erfahrungen aus dem Wald, wie zum Beispiel, welche Baumstationen wir haben oder welche Pflanze hier wächst. Auch helfen Vorschulkinder oft den Rucksack anzuschnallen, die Jacke zu verschließen oder die Schuhe zu binden.

Spezielle Angebote im Haus erweitern ebenfalls die Fähigkeiten, die Kinder zum Eintritt in die Schule benötigen.

1.6. Öffnungszeiten der Gruppen

Mäusegruppe

Montag – Freitag 7.00 Uhr – 13.00 Uhr
Bringzeit: 7.30 Uhr – 8.30 Uhr  –  Abholzeit 12.30 Uhr – 13.00 Uhr

Nilpferdgruppe (Integrationsgruppe)

Montag – Freitag 7.30 Uhr – 13.00 Uhr
Bringzeit: 7.30 Uhr – 8.30 Uhr  –  Abholzeit: 12.30 Uhr – 13.00 Uhr

Pinguingruppe

Montag – Freitag:  8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Bringzeit: 8.00 Uhr – 8.30 Uhr   –  Abholzeit: 12.30 Uhr – 13.00 Uhr

Buntspechtgruppe

Montag- Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Bringzeit: 8.00 – 8.15 Uhr   –   Abholzeit: 12.30 Uhr – 13.00 Uhr

Ganztagsbetreuung

Frühöffnung:                                          7.00 Uhr ( für alle Gruppen in der Mäusegruppe)
Mittagessen:                                          13.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung:                   bis 15.00 Uhr (Freie Spielzeit, Gartenzeit)
Abholzeit:                                               14.00 – 15.00 Uhr

Die Ganztagsbetreuung ist in allen Gruppen möglich.
Für Kinder, die länger als  13.00 Uhr in der Einrichtung betreut werden, ist es verpflichtend, das Mittagessen einzunehmen.
Nach dem Mittagessen werden die Kinder in einer Gruppe zusammen betreut.
Das Mittagessen wird von der Küche des Mehrgenerationenhauses Taufkirchen (Vils) geliefert.
Die Speisen werden täglich frisch nach den gängigen Ernährungsstandards (OptimiX, Bremer Checkliste, DGE Qualitätsstandards o.ä.) zubereitet. Es ist garantiert kindgerechtes Essen.
Die Eltern haben die Möglichkeit für 1, 2, 3, 4 oder 5 Tage das Essen zu buchen.
Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten (Urlaub oder Krankheit) kann nicht erfolgen.
Die Höhe des Elternbeitrages für das Mittagessen (incl. Mittagsgetränk):
Essensbeiträge werden für 12 Monate erhoben

  • 5 Tage/Woche = 79,00 €
  • 4 Tage/Woche = 63,20 €
  • 3 Tage/Woche = 47,40 €
  • 2 Tage/Woche  = 31,60 €
  • 1 Tag  /Woche  = 15,80 €

1.7. Exemplarischer Tagesablauf

Tagesablauf in allen Gruppen (Zeiten variieren an manchen Tagen)

7.00 Uhr – 8.00 Uhr:                    Frühöffnung
7.30 Uhr                                          Kindergartenbeginn in der Mäuse- und Nilpferdgruppe
8.00 Uhr                                          Kindergartenbeginn in der Pinguingruppe
ab 7.30 Uhr(bzw.8.00 Uhr):    Bringzeit in den einzelnen Gruppen
8.00 Uhr                                          Treffen der Buntspechtgruppe im Garten
8.15 Uhr                                          Buntspechtgruppe startet in den Wald
ca. 8.30 Uhr:                                  Morgenkreis, gezieltes Angebot oder Vorschulgruppen
ca. 9.30 Uhr:                                 Gemeinsame  oder gleitende Brotzeit
anschließend                               Freispielzeit, Bastelangebote oder Vorschulgruppen
möglichst täglich                       Spiel im Garten oder im angrenzendem Wald.

Tagesablauf für die Ganztagesbetreuung

13.00 Uhr:                                      Gemeinsames Mittagessen
anschließend                               Garten- oder  Freispielzeit

Freispielzeit im Haus

Wir verstehen unter Freispiel ein freies, selbstständiges, sinnvolles Tun, das den Bedürfnissen und Interessen (dem Wollen) des Kindes entspricht. Mit dem Wort „Freispiel” bezeichnet man somit die Zeitspanne im Tagesablauf, in der Kinder möglichst in freier Selbstbestimmung ihre Tätigkeiten wählen und spontanen Spielbedürfnissen nachgehen können.
Sie suchen ihr Spielmaterial und den Spielpartner selbst aus, setzen sich ihre Ziele und Spielaufgaben und bestimmen von sich aus, Verlauf und Dauer des Spieles.
Das Freispiel findet in der Bau-, Puppen- und Kuschelecke, am Maltisch und an den Tischen statt.
Während dieser Zeit öffnet sich der Kindergarten, indem immer zwei Kindern jeder Gruppe die Möglichkeit gegeben wird, den Turnraum zu benutzen, im Garten zu spielen oder die anderen Gruppen zu besuchen.

Freispielzeit im Wald

Die Kinder können verschiedene Waldplätze vorschlagen und gemeinsam wird abgestimmt, wo das heutige Ziel ist. Nach dem Aufsuchen des Waldplatzes findet das Freispiel statt: Hier können sich die Kinder innerhalb der abgesprochenen Regeln in Sichtweite frei bewegen. Die Kinder entscheiden selbst, was sie spielen möchten und mit wem. Es kann sich auch entscheiden alleine zu spielen oder an einem offenen Angebot teilzunehmen oder von einer Tätigkeit oder einem Spiel zum nächsten zu wechseln.

Gezieltes Angebot

In Abgrenzung zum Freispiel ist die gezielte Beschäftigung eine weitere Möglichkeit, geplante Lerninhalte spielerisch zu vermitteln. Auswahl des Materials, Verlauf und Dauer der Aktivität werden weitgehend von der Erzieherin bestimmt.
Inhalte gezielter Beschäftigungen sind u.a.:

  • Bilderbuchbetrachtung/ Geschichten/ Märchen
  • Liedeinführung/ Klanggeschichten
  • Gespräche zu verschiedensten Sachthemen
  • Rollenspiele
  • Reime/Verse/Fingerspiele/ Rätsel
  • Religionspädagogische Übungen
  • Kreis- und Kimspiele
  • Turn- oder Rhythmikstunden/ Spaziergänge
  • Phantasiereisen
  • Kochen/ Backen
  • Kinderkonferenzen
  • Philosophieren über verschiedenste Themen
  • Experimente
  • Sinneswahrnehmung
  • Bastelangebote z.B. mit Naturmaterial, Ton, Holz, Papier
  • Schnitzen (Waldgruppe)

1.8. Betreuung während der Ferienzeiten

Während der Ferienzeiten der Schule bieten wir für unsere Kindergartenkinder die Betreuung im „Ferienbetreuungsdienst“ an, d.h. die Betreuung findet gruppenübergreifend in einem Gruppenzimmer statt und ein Teil des Personals nutzt diese betriebsarme Zeit zum Abbau angesammelter Überstunden.
Die Eltern der Kindergartenkinder melden ihr Kind verbindlich für diesen Dienst an, damit das nötige Personal vorgehalten werden kann.

1.9. Personal (Stand 19.04.2023)

Mäusegruppe

Erzieherin und Leitung:                 Monika Auer (Mo., Di., Mi.)
Erzieherin:                                           Heike Goergen   (Mi.,Do., Fr.)
Kinderpflegerinnen:                        Marianne Bauer(Mo. – Do.)
                                                                  Tina Mangstl

Nilpferdgruppe

Heilpädagogin und Erzieherin:     Kerstin Bachmann
Kinderpflegerin:                                  Ulrike Pentek

Pinguingruppe

Erzieherin :                                           Corinna Ismaier (Mo, Di., Do., Fr.)
Kinderpflegerinnen:                         Maria Tristl (Mo. – Mi.)
                                                                  Maria Hecht (Mi. – Fr.)
Erzieherin:                                            Regina Stöcker

Waldgruppe

Erzieherin:                                            Larissa Byzio
Kinderpflegerinnen:                         Johanna Engelhardt
                                                                  Rosmarie Weber  (Mo.,Di., Do., Fr.)



In unserem Kindergarten arbeiten Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und eine Heilpädagogin.
Jedes Jahr wird,  nach Möglichkeit,  ein SPS Praktikant/in oder ein Berufspraktikant/in in eine der Gruppen eingesetzt, dieser Praktikant/in befindet sich in der Ausbildung zum Erzieher.
Die Anforderungen an das pädagogische Personal sind hoch und vielfältig. Deshalb ist eine qualifizierte Ausbildung nötig.

2. Leitbild

2.1. Bild vom Kind

Kinder sind von Geburt an mit vielen Kompetenzen und verschiedensten Fähigkeiten ausgestattet. Sie verfügen über vielschichtige Möglichkeiten ihre Entwicklung selbst zu steuern und mitzugestalten.
Wir geben dem Kind Freiräume, damit es seine individuellen Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln kann. Des weiteren unterstützen wir das Kind auf seinem Weg, ein gemeinschafts – und beziehungsfähiger Mensch zu werden.
Unser Ziel ist es, dass jedes Kind Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein gemäß seiner persönlichen Entwicklung erlangt.
Entscheidend für die Entwicklung der Persönlichkeit  ist ein wertschätzender, partnerschaftlich-vertrauensvoller und konsequenter Umgang mit dem einzelnen Kind.
Es ist uns wichtig, das Kind für ein gesundes Umweltbewusstsein und Weltoffenheit zu sensibilisieren.

Elternorientierung

Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern sind uns ein offener und ehrlicher Umgang sowie umfangreiche Informationen über die organisatorischen Belange des Kindergartens wichtig.
Wir sind den Eltern jederzeit Gesprächspartner, zeigen für deren Belange Interesse und geben, wenn möglich, Hilfestellung.

Integration

Die Integrationspädagogik bedeutet, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf in die Gruppe eingebunden werden. Sie beruht auf dem Konzept des gemeinsamen Spielens und Lernens aller Kinder ohne Einstufung und Klassifizierung. Sie stellt die soziale Gemeinschaft von Kindern in den Mittelpunkt. Ihre Chance liegt in der Vorurteilsfreiheit der Kinder, die durch „Sich-Begegnen“ und „Sich-Kennenlernen“ ganz selbstverständlich miteinander umgehen und zusammenleben.

2.2. Vernetzung der Teamarbeit

Die Vernetzung mit den unterschiedlichen Institutionen der Gemeinde Taufkirchen(Vils) und überregionalen Fachdiensten bildet die Grundlage für professionelle Hilfestellungen, die Eltern und dem Team unserer Einrichtung zugutekommen.
In regelmäßigen Teamsitzungen planen wir unsere pädagogischen Zielsetzungen und gemeinsamen Aktivitäten.
Durch regen Informationsaustausch zwischen den Gruppen erreichen wir eine gemeinsame pädagogische Ausrichtung.
Im Umgang miteinander legen wir Wert auf Offenheit, Ehrlichkeit, Toleranz und Zusammenhalt. Das wichtigste Prinzip ist eine ständige und gute Kommunikation im Team und mit den Eltern.
Für eine gute Teamarbeit ist es aber auch wichtig, dass wir gemeinsame Fortbildungstage haben, dies geschieht meist an einem Tag pro Halbjahr. An diesen Teamtagen bleibt der Kindergarten zusätzlich geschlossen. Die Eltern werden frühzeitig über den Termin informiert.

3. Basiskompetenzen

Unter Basiskompetenzen versteht man die grundlegenden Fertigkeiten, die das Kind befähigen, mit anderen Kindern und Erwachsenen umzugehen und sich mit den Begebenheiten in unserer Welt auseinanderzusetzen.

3.1. Personale Kompetenzen

Selbstwahrnehmung

Die Kinder sollen sich für wertvoll halten und mit sich selbst zufrieden sein. Das Selbstwertgefühl wird gestärkt, indem wir jedem Kind ehrliche Wertschätzung entgegenbringen. Wir schaffen Raum und Gelegenheiten, dass sich die Kinder angemessen ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln können und stolz auf ihre Leistungen sind.

Motivationale Kompetenzen

Die Kinder gewinnen mehr Vertrauen in sich selbst und lernen, dass sie Aufgaben lösen können. Dies führt zu mehr Selbstmotivation, so nehmen die Kinder gerne Aufgaben in Angriff. Sie lernen Emotionen (vor allem die negativen, wie Wut, Angst und Ärger) zu regulieren, und Neuem gegenüber aufgeschlossen zu sein.

Kognitive Kompetenzen

Die Kinder sollen lernen alle ihre Sinne zu nutzen. Die Begriffsbildung wird in Gesprächen gefördert. Die Kinder sollen motiviert und ermuntert werden Vermutungen anzustellen. Die Kinder eignen sich altersgemäße Kenntnisse an. Das Gedächtnis soll trainiert werden. Bei Problemlösungen sollen sie eigene Lösungen suchen und keine vorgefertigten Muster angeboten bekommen. Die Kinder werden ermuntert ihre eigene Kreativität zu entfalten und zu entwickeln.

Physische Kompetenzen

Die Kinder brauchen genügend Gelegenheit zu körperlicher Bewegung. Sie sollen lernen, sich für bestimmte Tätigkeiten körperlich und geistig anzustrengen und anschließend wieder zu entspannen. Sie entwickeln feinmotorische Geschicklichkeit beim Spielen, Malen und Schneiden. Im Laufe ihrer Kinderzeit sollen die Kinder lernen, grundlegende Hygienemaßnahmen (z.B. Toilettengang, Händewaschen) selbstständig auszuführen.

3.2. Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext

Soziale Kompetenzen

Gute Beziehungen werden zum Erziehungspersonal und den Kindern aufgebaut. Die Erzieher helfen den Kindern bei der Kontaktaufnahme. Die Kinder sollen lernen, sich in andere Menschen und Situationen hineinzuversetzen. Sie sollen lernen, sich angemessen auszudrücken, andere ausreden zu lassen und zuzuhören. Bei Unklarheiten sollen sie nachfragen. Den Kindern werden dazu vielfältige Gesprächsmöglichkeiten angeboten. Die Kinder sollen kooperationsfähig werden und bei bestimmten Aktivitäten zusammenarbeiten können. Sie lernen unterschiedliche Konfliktlösetechniken kennen, da in diesem Alter gehäuft zwischenmenschliche Konflikte auftreten.

Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz

Die Kinder sollen eine welt- und wertoffene Art entwickeln, um Personen aus einem anderen Kulturkreis, mit Behinderung etc., zu akzeptieren – dazu zählt auch die christliche Wertevermittlung. Sie entwickeln ein Gruppenzusammengehörigkeitsgefühl, sie sollen sich füreinander einsetzen und ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse angemessen zum Ausdruck bringen.

Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme

Kinder müssen lernen, dass sie selbst für ihr Verhalten und Erleben verantwortlich sind und dass sie ihre Reaktionen anderen gegenüber kontrollieren können. Sie sollen lernen sich für Schwächere, Benachteiligte usw. einzusetzen. Es ist wichtig, dass die Kinder Sensibilität für alle Lebewesen und die Umwelt entwickeln und dabei lernen inwieweit sie selbst zum Schutz der Umwelt beitragen können.

Fähigkeit und Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe

Kinder sollen auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorbereitet werden. Sie lernen Entscheidungsfindung und Konfliktlösung auf demokratischem Weg kennen, durch Gespräche, durch Konsensfindung und durch Abstimmungen, nicht aber durch Gewalt und Machtausübung. In immer wieder stattfindenden Kinderkonferenzen können die Kinder ihre demokratischen Möglichkeiten einüben.

3.3. Lernmethodische Kompetenz

Lernen, wie man lernt

Die Kinder sollen bewusst Wissen erwerben, sie sollen sich gezielt neue Informationen beschaffen, diese verarbeiten und im Falle einer Problemlösung dieses Wissen angemessen und verantwortlich einsetzen.
Die Kinder müssen das neue Wissen mit allen Sinnen aufgenommen haben, um es in den Alltag umsetzen zu können. Ansonsten ist es „träges“ Wissen und kann von den Kindern nicht in den Alltag umgesetzt und angewandt werden.
Die Kinder sollen angeregt werden über ihr eigenes Denken nachzudenken, z. B. sich Planungsschritte bewusst machen. Die Kinder sollen lernen, eigene Fehler zu entdecken und eigenständig zu korrigieren. Daraus ergibt sich für die Kinder die Möglichkeit kreative Problemlösungen zu entwickeln.

3.4. Kompetenter Umgang mit Veränderungen und Belastungen

Widerstandsfähigkeit (Resilienz)

Die Grundvoraussetzung für hohe Widerstandsfähigkeit sind die Stärkung der personalen und sozialen Kompetenzen. Für ein Kind, bei dem diese Kompetenzen gut entwickelt sind, ist es leichter mit akuten Stressbedingungen, schwierigen Lebensverhältnissen und erhöhten Anforderungen umzugehen. Es entwickeln sich Selbsthilfekräfte, die den Bewältigungsprozess dieser Situationen erleichtern.
Sie lernen, mit steter Veränderung und Belastung in ihrem Leben kompetent und altersgemäß umzugehen, und diese als Herausforderung und nicht als Belastung zu begreifen. Zum Erwerb der aufgeführten Basiskompetenzen ist es wichtig, dass im Elternhaus bereits Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Während der Kindergartenzeit muss das Kind unterstützt und begleitet werden.

4. Themenbezogene Bildungs- und Erziehungsbereiche

Die Arbeit im Kindergarten richtet sich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser gibt uns folgende Bildungs- und Erziehungsbereiche vor:

Werteorientiert und verantwortungsvoll handelnde Kinder

  • Werteorientierung und Religiosität
  • Soziale Beziehungen, Emotionalität und Konfliktbewältigung

Sprach- und medienkompetente Kinder

  • Sprache und Literacy
  • Informations- und Kommunikationstechnik, Medien

Fragende und forschende Kinder

  • Mathematik
  • Naturwissenschaften und Technik
  • Umwelt

Künstlerisch aktive Kinder

  • Ästhetik, Kunst und Kultur
  • Musik

Starke Kinder

  • Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
  • Gesundheit

Für die Arbeit in unserer Einrichtung haben wir unsere Schwerpunkte auf folgende Bereiche gelegt:

  • Soziale Beziehungen, Emotionalität und Konfliktbewältigung
  • Sprache und Literacy
  • Umwelt
  • Bewegung, Rhythmik und Sport

4.1. Soziale Beziehungen, Emotionalität und Konflikte

Emotionale und soziale Kompetenzen sind Voraussetzung, dass ein Kind lernt, sich in die soziale Gemeinschaft zu integrieren.
Der Eintritt in den Kindergarten bringt für viele Kinder Unsicherheiten und Ängste mit sich, es ist ein großer Schritt in eine gewisse Selbstständigkeit, ein Ablösungsprozess vom Elternhaus beginnt. Im Laufe der Kindergartenzeit erfahren die Kinder im Kontakt untereinander und zu den Erzieherinnen die Sicherheit, die sie für die Integration in der Gruppe brauchen.
Ein wichtiger Bereich der Sozialerziehung ist die Entwicklung der Beziehungsfähigkeit, die in unserer Gesellschaft, geprägt von Teamgeist, Kooperationsfähigkeit, Kompromissbereitschaft u.ä., unerlässlich ist. Beziehungsfähigkeit wird in der Familie zu Grunde gelegt und im Kindergarten weitergeführt. Im Kindergartenalltag treten immer wieder Probleme, Streitigkeiten zwischen den Kindern auf. Durch unsere Unterstützung werden Kinder darin gestärkt, eigene Lösungsstrategien für diese Situationen zu entwickeln und diese adäquat einzusetzen. Positiv bewältigte Konflikte machen Kinder stark.
Durch die altersgemischte und heterogene Gruppenstruktur haben die Kinder beste Möglichkeiten zu lernen, rücksichtsvoll und partnerschaftlich miteinander umzugehen. Sie lernen selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln. Besonders durch unsere Integrationsgruppe lernen die Kinder behinderte Menschen nicht auszugrenzen. Durch die ungezwungene und selbstverständliche Art der Kinder miteinander umzugehen, ist es gerade in dieser Gruppenform möglich, voneinander zu lernen und einander anzunehmen.
Ein Zugehörigkeitsgefühl und Mitverantwortung am Gruppengeschehen entwickelt sich in den Kindern während ihrer Zeit im Kindergarten. Die Kinder lernen kompetent und verantwortungsvoll mit den eigenen und den Gefühlen anderer Menschen umzugehen. Durch ein gutes Selbstbewusstsein können sie Gefühle und Bedürfnisse erkennen, benennen und ausdrücken.
Über Spiele, Geschichten und Gespräche kann bei den Kindern das Einfühlungsvermögen (Empathie) geweckt werden.

4.2. Sprache und Literacy

Durch Sprache und Sprechen stellt das Kind Beziehungen zu Anderen her.
Es kann Wünsche und Bedürfnisse mitteilen und Dinge erfragen.
Sprache stellt also eine Grundlage der Kommunikation mit der sozialen Umwelt dar und ermöglicht die sozial-emotionale Entwicklung des Kindes.
Für die Kinder ist es wichtig positive Sprachvorbilder zu erleben. Um vielfältige Gesprächsmöglichkeiten bieten zu können, sollen die Gesprächsregeln für die Kinder klar sein. Nur wenn sich das Kind in der Gruppe angenommen fühlt, kann eine gute Sprachentwicklung stattfinden.
Es erlebt Sprache in einer entspannten Umgebung und entwickelt Interesse und Freude an Reimen, Geschichten, Märchen, Gesprächen, Bilderbüchern etc. Durch die vielen sprachlichen Anregungen erweitert sich der Wortschatz der Kinder. Es entwickeln sich nonverbale Ausdrucksformen (Körpersprache, Mimik usw.) altersgemäß.
Kinder sollen im Elementarbereich vielfältige spielerische Begegnungen mit Buch, Erzähl- und Schriftkultur haben. Dies wirkt sich auf den Spracherwerb, die Leselust, das Zuhören können und die Konzentrationsfähigkeit aus.

4.3. Umwelt

Dieser Bildungsbereich hat im Laufe der Zeit an Wichtigkeit gewonnen.
Mit Blick auf unsere gefährdete Umwelt, versuchen wir den Kindern bewusst zu machen, wie wichtig es ist, sorgsam und verantwortungsvoll mit dieser umzugehen. Umweltbildung und Erziehung in unserer Einrichtung wird schwerpunktmäßig durch Umweltbegegnungen, Erlebnissen mit heimischen Tieren und Pflanzen, Naturbeobachtungen mit allen Sinnen, den Kindern nahe gebracht.
Durch den Standort nahe am Wald haben wir gute Möglichkeiten mit vielfältigen Naturmaterialien zu arbeiten und zu experimentieren. Dies regt die Phantasie und Kreativität des Kindes an.
Als zusätzliches Angebot zur Umwelterziehung gehen die Kinder der Mäusegruppe einmal wöchentlich in den Wald. Die Nilpferd- und die Pinguingruppe gehen einmal im Monat.
Waldtage finden bei jeder Witterung statt, lediglich bei Sturmwarnung oder extremer Kälte wird der Waldtag verschoben oder abgesagt.
Der Termin für diesen Waldtag wird über die KIKOM-App rechtzeitig bekanntgegeben.
Bitte kleiden Sie Ihr Kind an Waldtagen in guter witterungsgeeigneter Kleidung und achten Sie darauf, dass es gutes Schuhwerk trägt.
Am Waldtag können Sie Ihr Kind auch nur mit Absprachen vor Beginn der Abholzeit abholen, denn gerade der Rückweg dauert meist länger, weil die Kinder schon recht müde sind. Sie brauchen die Zeit, um ohne Hetze vom Wald zurückzukehren.

Durch die Naturbegegnungen sensibilisieren wir die Kinder für die Umwelt. An diesem Tag sammeln wir den Müll im Wald ein, damit die Kinder erkennen, dass es sinnvoller ist, den Müll richtig zu entsorgen oder besser noch zu vermeiden.
Wir wollen den Kindern zeigen, dass es sich lohnt und Spaß machen kann, sich für eine intakte Umwelt einzusetzen. Dadurch wird mit den Kindern zukunftsorientiertes Handeln eingeübt.
Auch in unserer Einrichtung wird darauf geachtet, dass wir gemeinsam Müll trennen und zugleich vermeiden. Durch diese Zusammenhänge können die Kinder erfahren und erkennen wie wichtig Umweltschutz ist. „Wenn ich als Mensch meine Umwelt verändere, verändere ich letztendlich auch meine Lebensbedingungen“. Umweltbildung findet täglich statt.
Im Alltagsgeschehen unserer Einrichtung lässt sich umweltbezogenes Denken und Handeln jederzeit und in vielfältiger Weise integrieren und einüben.

4.4. Bewegung, Rhythmik und Sport

Im frühen Kindesalter sind vielfältige Bewegungserfahrungen nicht nur für die Gesundheit und Bewegungsentwicklung entscheidend, sondern auch für die Entwicklung der Wahrnehmung sowie für die kognitive und soziale Entwicklung.
Um ihr elementares Bewegungsbedürfnis ausleben zu können, können die Kinder im Turnraum motorische und koordinative Fähigkeiten und Fertigkeiten erproben. Für die Kinder ist hierzu der Turnraum an bestimmten Tagen frei zugängig.
In unserer Einrichtung bieten wir zu den wöchentlichen Turntagen noch vielfältige Bewegungsangebote an, die wir in den Tagesablauf integrieren.
Wichtiges Element in unserer Kindergartenarbeit ist auch das tägliche Spiel im Garten.
Eine Besonderheit beim Spiel im Garten sei für unseren Kindergarten zu erwähnen.
In der Herbst- und Frühlingszeit, in der unser Garten, sprich die Rasenflächen sehr schlammig sein können, verbringen wir die Spielzeit im Wald, der neben dem Kindergarten ist.
Die Eltern können ihr Kind dann dort abholen, oder sie warten am Kindergarten bis die einzelnen Gruppen zum Ende der Abholzeit vom Spiel im Wald zurückkommen.
Die vorher erwähnten Waldtage gehören ebenso zu unserem Bewegungsangebot.
Die Verbesserung der motorischen Leistungen des Kindes steigert seine Unabhängigkeit, sein Selbstvertrauen, Selbstbild und sein Ansehen bei Gleichaltrigen.

Besonderes Augenmerk wird auf eine gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung im Kindergartenalltag gelegt. Wir empfehlen den Eltern ihren Kindern eine qualitativ gute und hochwertige Brotzeit mitzugeben.

Unser Kindergarten nimmt beim Schulfrucht und Schulmilchprogramm der bayrischen Staatsregierung teil. Das bedeutet, die Biokiste Höhenberg liefert Montags frische Milch und Joghurt, sowie saisonales Obst und Gemüse.  Dies wird die Woche über den Kindern zur Brotzeit gereicht.
Ergänzend dazu legen aber auch die Eltern frisches Obst oder Gemüse in die jeweiligen Obstkörbe der Gruppen, um die Kinder ausreichend die ganze Woche mit frisch aufgeschnittenem Obst zu versorgen.

5. Vorschularbeit

Mit Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind die Vorbereitung auf die Schule.
Ihr Kind verbringt im Kindergarten viel Zeit mit Spielen und das Spiel ist das „Lernen unserer Kinder“.
Im Spiel eignen sich die Kinder viele Fähigkeiten und Fertigkeiten an, die es für einen positiven Schuleintritt braucht.

Ziele

  • Eigenständigkeit
  • Übernehmen von Verantwortung
  • Zeitgefühl entwickeln
  • Arbeitshaltung und Motivation
  • Kognitive Fähigkeiten entwickeln
  • Förderung der Feinmotorik

5.1 Naturwissenschaftliche Experimente

Durch die naturwissenschaftlichen Experimente in den Gruppen,  wollen wir den Kindern  Einblicke gewähren, um verschiedene Prozesse unserer Umwelt besser zu verstehen. Durch Ausprobieren, Forschen, Beobachten, Untersuchen und Experimentieren geben wir den Kindern Möglichkeiten ihrer natürlichen Wissensbegierde und ihrem Forscherdrang nachzugehen. Die Experimente orientieren sich am Jahreslauf oder an anderen interessanten Themen, wie z.B. Wasser und Flüssigkeiten, Heiß und Kalt, Magnetismus, Elektrizität usw.

Ziele

  • Freude und Neugierde wecken
  • Warum- Fragen selbst beantworten können
  • Vermittlung von Grundwissen
  • Mit allen Sinnen begreifen und verstehen
  • Eigene Ideen einbringen können
  • Erfahrungsaustausch

5.2 Mathematische Förderung

Im mathematischen Bereich gilt es, die bei allen Kindern vorhandene Neugier und den natürlichen Entdeckungsdrang zu nutzen, damit sie gerne mit Zahlen, Mengen und geometrischen Formen umgehen. Dies setzen wir durch das Projekt: „Entdeckung im Zahlenland bzw. im Zahlenwald“ von Prof. Preiß um. Es wird  im Jahreslauf teilsweise gruppenübergreifend  mit 12 bis 15 Vorschulkindern durchgeführt. Jede Stunde ist aufgebaut in drei Erfahrungs- und Handlungsfelder:

Das Zahlenhaus

Es werden erst Zahlen von 1-5 und dann von 6-10 erarbeitet. Im Zahlenhaus hat jede Zahl eine Wohnung. Mit Hilfe der ganzen Gruppe können die Kinder mit den verschiedenen Gegenständen hantieren und so Freude am Umgang mit den Zahlen entwickeln.

Der Zahlenweg

Auf dem Zahlenweg nähert man sich den Zahlen Schritt für Schritt. Das Zählen ist das wichtigste Hilfsmittel. Durch verschiedene Übungen im vorwärts und rückwärts Gehen führen die Kinder einfachste mathematische Denkprozesse durch.

Das Zahlenland

Um jedes Zahlenland ranken sich viele Geschichten und Rätsel. Über das Spiel im Zahlenland werden Sinne und Gedanken der Kinder über zahlen-bezogene Fragestellungen angeregt. (Wie viele Beine hat eine Spinne? usw.)
Mit vielen verschiedenen Bewegungsspielen rund um die Zahlen wird das erworbene Wissen auf spielerische Art und Weise vertieft. Lernen durch Bewegung!

Zusätzlich machen wir noch Übungen zum Thema Sortieren und Ordnen, Formen, Muster und Symmetrie und Raumorientierung.

5.3 Sprachliche Förderung

Unsere Sprachförderstunde nennt sich „Stups- Stunde“. Stups ist ein Marienkäfer, der die Kinder bei den verschiedenen Übungen begleitet. Unser Programm wurde in Anlehnung an das Würzburger Trainingsprogramm (Psychologe Lundberg) und den Übungskatalog zur phonologischen Bewusstheit (Christine Christiansen) entwickelt.
Phonologische Bewusstheit ist die Fähigkeit, die Lautstruktur der gesprochenen Sprache zu erkennen und auszuführen. Sprachliche Bildung ist ein kontinuierlicher und langfristiger Prozess.

Ziele

  • Entwicklung der Sprechfreude
  • Entwicklung vielfältiger nonverbaler Ausdrucksformen (Körpersprache)
  • Gefühle und Bedürfnisse ausdrücken
  • Fähigkeiten entwickeln aktiv zuzuhören
  • Entwicklung von Freude an Lautspielen
  • Erweiterung des Wortschatzes, Begriffsbildung, Lautbildung und Satzbau

Unser Projekt orientiert sich am Umfeld des Kindes und wird auf eine spielerische Weise durchgeführt. Das Projekt setzt sich aus folgenden Inhalten zusammen: Wir beginnen mit den Lauschspielen, z.B. selber Geräusche erzeugen, Geräusche der Umwelt bewusst wahrnehmen und wieder erkennen. Darauf bauen sich weitere Inhalte, wie z.B. Reime, Sätze und Wörter, Silben, und Anlaute usw. auf.

Das Kind benötigt vielfältige sprachliche Anregungen im Dialog mit Bezugspersonen und im täglichen Zusammenleben. Somit findet eine optimale Sprachförderung zum großen Teil im Elternhaus statt. Bei Kindern mit Migrationshintergrund oder Vorschulkindern, die Sprachauffälligkeiten aufweisen, wird das gesetzlich vorgeschriebene Sprachförderprogramm (D 240) in Zusammenarbeit mit der Grundschule Taufkirchen durchgeführt.

5.4 Entenland

Im Entenland erfahren Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren spielerisch und ganzheitlich eine Einführung in die Mathematik. Das Lernprogramm ist in Lerneinheiten eingeteilt:

  • Die Farben
  • Die Formen
  • Die Mengen (Menge bis 6)

Lernziele, die durch das Durchführen des Entenlandes erreicht werden sollen:

  • Freude am Umgang mit Farben, Formen und Mengen
  • Spielerisch ordnen, zuordnen, vergleichen
  • Aufmerksamkeits- und Gedächtnisschulung
  • Raumwahrnehmung

Die frühe Bildung durch das Entenland macht sich die Jahre des mühelosen Lernens zu Nutzen. Das Material des  Entenlands wird in den jeweiligen Gruppen übers Jahr immer wieder eingesetzt.

6. Übergänge des Kindes – Kooperation Familie – Kiga – Schule

6.1. Übergang Familie / Krippe – Kindergarten

In der Phase des Übergangs bestehen verschiedene Angebote für Eltern und Kinder, um die Einrichtung besser kennenzulernen. Dadurch soll der Anfang für die Kinder erleichtert werden.

Angebote

  • Anmeldung und erstes Kennenlernen der Räumlichkeiten
  •  schriftliche Zusagen, bzw. Absagen für den Kindergartenplatz von der Gemeinde Taufkirchen, als Träger der Einrichtung
  • Eltern-Kind Nachmittag zum Kennenlernen
  • Aufnahmegespräch und Unterzeichnung des Betreuungsvertages durch beide Erziehungsberechtigten
  • Schnuppertage für die Kinder
  • Gestaffelter Kindergartenbeginn
  • Besuchstag der Krippenkinder, die aufgenommen werden im Kindergarten

Ziele

  • Ablösung für Eltern und Kinder spannungsfreier und emotional unbelasteter gestalten
  • Abbau der Verlustängste bei den Kindern
  • Eingewöhnung bei den Kindern stressfreier gestalten
  • Leichtere Eingliederung der Kinder in das Gruppengefüge
  • Beziehungsaufbau des Kindes zu den Fachkräften und Kindern der Gruppe, intensive Erstkontakte zu den Eltern
  • Beim Aufnahmegespräch wird ein Betreuungsvertrag mit den Eltern abgeschlossen, in dem viele wichtige Vereinbarungen mit den Eltern festgelegt werden. Ein wichtiger Punkt dieses Betreuungsvertrages ist uns der Nachweis, dass die Vorsorgeuntersuchungen der Kinder regelmäßig durchgeführt worden sind.

Besonders wichtig ist uns hierbei, dass die Durchführung der U7 Untersuchung (oder U7a) durch Vorlage des Vorsorgeheftes nachgewiesen wird.
Aufgrund der Masernimpfpflicht ist es notwendig, dass jedes Kind vor Kindergarteneintritt einen ausreichenden Impfschutz oder einen Immunitätsnachweis verlegen muss.
Diese Maßnahme ist ein Baustein zu einem effektiven Kinderschutz. Der Schutzauftrag unserer Einrichtung hat eine rechtliche Grundlage: Nach § 8a SGB VIII haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind in jeder Lebenslage unzulässig.
Für unsere Einrichtung haben wir ein Handlungskonzept erarbeitet, nach dem wir im Falle des Verdachts auf eine Kindswohlgefährdung vorgehen werden.

6.2. Übergang Kindergarten – Grundschule

Unter Kooperation versteht man die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule, um den Vorschulkindern einen angstfreien, fließenden und erfolgreichen Übergang zu ermöglichen. In unserer  Einrichtung gibt es einen Kooperationspartner, der die Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen optimiert.
Auch in der Schule gibt es eine Kooperationsbeauftragte, die mit uns zusammen arbeitet.
Eine weitere Lehrkraft der Grundschule besucht die Vorschulkinder in regelmäßigen Abständen im Kindergarten oder wir gehen zu weiteren Schulbesuchen. Durch diese immer wieder stattfindenden Kontakte zur Grundschule ist das gegenseitige Kennenlernen schon recht intensiv und nimmt vielen Kindern  ihre Unsicherheiten im Hinblick auf die Einschulung.

Angebote

  • Erkundung des Pausenhofes und das Erleben einer Pause mit Schulkindern
  • Orientierung im Schulgebäude und Kennenlernen der Räumlichkeiten
  • Besuch einer Unterrichtsstunde
  • Singen und Geschichten vorlesen mit einer Lehrkraft
  • Gegenseitige Besuche der Kindergartengruppen und Schulklassen
  • Die Schule bestimmt eine „Patenlehrerin“, die sich speziell um Kontakte zu unserem Kindergarten bemüht, und die in jedem Fall Ansprechpartnerin für unsere Einrichtung ist.
  • Im Vorfeld der Einschulung werden alle Vorschulkinder zum Schulspiel in die Grundschule Taufkirchen eingeladen. Lehrer  beobachten die Kinder in verschiedenen Lernsituationen und besprechen die Beobachtungen im Hinblick auf eine positive Einschulung.
  • Gemeinsamer Elternabend für die Eltern der Vorschulkinder mit der Grundschule

Ziele

  • den Übergang angstfrei und reibungslos zu gestalten
  • die Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten
  • einen evtl. Bedarf zusätzlicher Förderung zu erkennen und Fördermöglichkeiten individuell anzupassen

7. Beobachtung und Dokumentation

7.1. Beobachtung

Teil unserer Arbeit ist das gezielte Beobachten der Kinder, in verschiedenen Situationen im Kindergarten. Bei der Dokumentation unserer Ergebnisse achten wir vor allem auf:

  • Soziales und emotionales Verhalten
  • Selbstständigkeit
  • Wahrnehmung
  • Grob- und Feinmotorik
  • Sprachentwicklung
  • Kognition und Arbeitshaltung
  • Spielverhalten

Wir unterscheiden zwischen Beobachtungen der Kinder bis zum Vorschulalter und Beobachtungen der Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung. Diese Beobachtungsunterlagen dienen als Grundlage für Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Um den Sprachstand der Kinder genau zu ermitteln setzen wir den Beobachtungsbogen „Seldak“ ein. Für den Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung eines Kindes setzen wir den Beobachtungsbogen „Perik“ ein. Für Kinder mit Migrationshintergrund (Kinder deren Eltern eine andere Staatsbürgerschaft haben) wird der Beobachtungsbogen „Sismik“ eingesetzt. Diese Beobachtungsbögen, wurden vom Institut für Frühpädagogik München in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales entwickelt. Wir sind verpflichtet sie in unserer Arbeit einzusetzen.
Um alle Entwicklungsbereiche in unseren Beobachtungen abzudecken, hat unser Team ein eigenes Beobachtungskonzept erarbeitet. Diese Beobachtungen sind dann auch immer Grundlage für die Entwicklungsgespräche mit den Eltern.

7.2. Dokumentation

Eine Art der Dokumentation unserer Arbeit sind die Portfolios der Kinder. In diesen Ordnern werden verschiedene Arbeiten der Kinder gesammelt, z.B. Fotos, Lieder, Gemälde, Kinderbefragungen, Vorschulaufgaben,  usw. Die Kinder verwalten ihre Mappen zum Großteil selbstständig. Außerdem dürfen diese Ordner jederzeit zur Ansicht mit nach Hause genommen werden. Diese Portfolioarbeit stellt auch ein weiteres Instrument der Beobachtung eines jeden Kindes dar. Sie zeigt die Entwicklung eines Kindes während der gesamten Kindergartenzeit sehr anschaulich auf.
Des weiteren finden interessierte Eltern immer wieder Darstellungen an Hand von Dokumentationen unserer Arbeit, z. B. der Wochenplan. Dieser wird in den Gruppen ausgehängt oder in der App veröffentlicht.
Es werden durchgeführte Beschäftigungen im Eingangsbereich ausgehängt, dort kann man an Hand von Bildern und Lernzielbeschreibungen unsere Arbeitsweise näher kennenlernen.

8. Partizipation und Beschwerdemanagement

8.1. Partizipation

Wenn von Partizipation von Kindern in Kindergärten die Rede ist, dann sind damit Möglichkeiten der Mitbestimmung im Kindergartenalltag gemeint. Die Einflussnahme der Kinder kann z. B. die gemeinsamen Regeln betreffen, das festzulegende Tagesprogramm oder die Raumgestaltung.
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen sind gefordert, sehr situativ die Kinder zu leiten und zu führen, ihnen Teilhabe und Mitbestimmung zu ermöglichen, ohne sie zu überfordern. Partizipation bedeutet nicht, dass Kinder alles machen dürfen.

Folgende Leitsätze gelten für unsere Einrichtung:
Partizipation Kinder
Im Rahmen der Partizipation finden immer wieder Kinderkonferenzen statt, in denen die Kinder basisdemokratische Fähigkeiten einüben, sie können ihre Meinung frei äußern, ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen und Lösungsvorschläge für Gruppenkonflikte finden. Die Entscheidungen der Kinder werden dokumentiert und für alle erkennbar in Bildform öffentlich gemacht.
-Im Kindergartenalltag können die Kinder vielerlei Entscheidungen treffen, wie die Wahl des Spielpartners, die Wahl des Spieles und vieles mehr.
– Des weiteren ist es immer zwei Kindern einer Gruppe möglich zu entscheiden, ob sie eine andere Gruppe, den Turnraum oder den Garten frei nutzen wollen.
– Die Kinder machen Vorschläge für Gruppenaktivitäten, sie sind somit aktiv an der Planung des Gruppengeschehens beteiligt.
  Im Rahmen unserer Portfolioarbeit werden Kinderinterviews durchgeführt, auch auf diesem Weg können Kinder ihre Meinungen zu verschiedensten Aktivitäten der Einrichtung kundtun.
– Die Auseinandersetzung mit persönlichen Vorlieben, was will ich, was ist mir wichtig, läßt die Kinder mehr über sich selbst erfahren.
– Die eigene Meinung zum Ausdruck bringen, auch in der Auseinandersetzung mit anderen, erfordert ein hohes Maß an Empathie, Akzeptanz und Kompromissbereitschaft. Durch die verbale Auseinandersetzung werden die kommunikativen Fähigkeiten verbessert. Sie lernen den Anderen zuzuhören, vor der Gruppe zu sprechen und die eigenen Bedürfnisse mitzuteilen.
– Sie üben die Sichtweise Anderer einzunehmen und diese auch zu akzeptieren.
– Neue Konfliktlösungsstrategien werden geübt. Unvermeidbar in diesem Prozess ist die Erfahrung, dass es nicht immer nur nach dem eigenen Willen geht. Die persönliche Frustrationstoleranz wird gefordert und kann damit wachsen.

Partizipation Eltern
Beteiligt und angehört werden die Eltern bei allen sie persönlich und ihr Kind betreffenden Angelegenheiten. Aufgabe der Mitarbeiterinnen ist es, die Sorgen, Wünsche und Anliegen anzuhören, sie zu prüfen und entsprechende Rückmeldung zu geben.
– Es findet regelmäßiger Austausch statt, damit wir gemeinsam über den Entwicklungsstand des Kindes, individuelle Vorkomnisse und Anliegen sprechen können.
– Die Eltern entscheiden über die Teilhabe und Unterstützung bei Festen und Aktionen.
  In einer jährlichen Elternbefragung haben die Eltern die Möglichkeit ihre Anliegen und Probleme dem Kindergartenpersonal in anonymisierter Form mitzuteilen.
Das Kindergartenteam wird dann über diese Angelegenheiten beraten und im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung Veränderungen beschließen.
–  Unser Elternbeirat organisiert im Laufe des Jahres eigenständig Aktionen für unsere Einrichtung, z. B. gesundes Frühstück, Bastelabend oder Backen der Martinsgänse.

8.2. Beschwerdemanagement

Ein Instrument für den konstruktiven Umgang mit Kritik ist ein klar definiertes Beschwerdemanagement. Darunter versteht man eine Strategie, mit Beschwerden und Kritik umzugehen, die in verbindlichen Leitsätzen festgehalten wird.

Für unsere Einrichtung wurden folgende Leitsätze erarbeitet:
Beschwerdemanagement Kinder
–  
es ist uns wichtig, dass die Kinder mit uns und untereinander einen vertrauensvollen  Umgang pflegen, damit sich die Kinder in unserer Einrichtung angenommen und geborgen fühlen. Die Individualität eines jeden Einzelnen ist uns wichtig.
Nur wenn die Kinder sich ernst genommen fühlen, haben sie das Gefühl am Kindergartenalltag mitgestalten zu können.
  Im Kindergartenalltag dürfen die Kinder sich gerne partizipieren und ihre Beschwerden sofort beim Erzieherpersonal anbringen. Nach Möglichkeit werden die Beschwerden der Kinder sofort besprochen.
–  Bei Streitigkeiten wird jedes beteiligte Kind angehört und seine Beschwerde aufgenommen und nach einer gemeinsamen, praktikablen Lösung gesucht.
–  In regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen haben die Kinder die Möglichkeit, Beschwerden auszusprechen.

Beschwerdemanagement Eltern
Uns ist die Offenheit und Akzeptanz in der Elternarbeit wichtig, um gemeinsam zum Wohle des Kindes an dessen Entwicklung zu arbeiten.
  Der gewählte Elternbeirat hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Probleme der Eltern. Er vertritt die Eltern gegenüber dem Kindergartenpersonal und versucht in Konfliktsituationen einen Konsens mit dem Kindergartenpersonal zu erarbeiten.
  Jede Kollegin ist Ansprechpartnerin für Beschwerden der Eltern. Wir nehmen Beschwerden ernst und leiten sie an die entsprechende Kollegin, bzw. an die Leitung weiter.  Mit den Eltern, die ein Problem ansprechen, wird ein Gesprächstermin mit allen am Konflikt beteiligten Personen vereinbart.
–  Jede Beschwerde wird ernst genommen . In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre wird versucht die Ursachen für den  Konflikt zu erkennen und im Konsens eine Lösung zu finden.
–  Bei regelmäßig stattfindenden Elternabenden haben Eltern Möglichkeit, Probleme oder Beschwerden direkt und offen anzusprechen.

Für uns als Team ist es wichtig, dass Kritik oder Beschwerden direkt an uns gerichtet werden, wir sehen darin die Chance die Erziehungspartnerschaft zu den Eltern zu optimieren und  spannungsfrei zu gestalten.

9. Ziele und Formen der Zusammenarbeit

9.1. Zusammenarbeit mit Eltern

Der Kindergarten will in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus das Kind in seiner gesamten Entwicklung fördern. Deshalb ist ein guter Kontakt und die respektvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen wichtig.
Im Laufe des Jahres werden wir immer wieder mit der Bitte um Mithilfe an Sie herantreten. Wir hoffen, Sie werden uns gerne bei den verschiedenen Aktivitäten unterstützen.

Ziele der Elternarbeit

  • Gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Gegenseitige Information über die Entwicklung ihres Kindes
  • Information über unsere Arbeit am Kind
  • Aufmerksam machen auf Entwicklungsrückstände oder auftretende Schwierigkeiten verschiedenster Art
  • Information über weiter unterstützende sozial-pädagogische Einrichtungen (Frühförderstellen, schulvorbereitende Einrichtungen, Diagnose Förderklassen)
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Fachliche Informationen über pädagogische Fragen

Die Eltern sollten sich vertrauensvoll mit Erziehungsproblemen an das Kindergartenfachpersonal wenden. Eine gute Kindergartenarbeit kann nur erzielt werden, wenn die Eltern in unsere Arbeit miteinbezogen werden. Um dem Kind eine bestmögliche Förderung in allen Lebensbereichen zukommen zu lassen, muss man das Umfeld kennen, in dem das Kind aufwächst. Daher ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und dem Kindergarten sehr wichtig.

Formen der Elternarbeit

Kindergartenbeirat

Laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Eltern verpflichtet, zu Beginn des Kindergartenjahres einen Elternbeirat zu wählen. In unserem Kindergarten besteht dieser zur Zeit aus mindestens acht gewählten Kindergartenbeiräten (Anzahl wird von der Wahlversammlung jedes Jahr neu bestimmt).

Aufgaben des Kindergartenbeirats

  • Informationsrecht
  • Anhörungsrecht
  • Beratungsrecht (Haushaltsplan, Kindergartenbeitrag, Öffnungszeiten)
  • Mitarbeit bei Festen und anderen Veranstaltungen (z. B. Basar, Sommerfest, Ausflüge)

Elterngespräche

  • Tür- und Angelgespräch
  • Entwicklungsgespräch, 1 x jährlich (nur mit Terminabsprache)
  • spontanes Elterngespräch bei gegenseitigem Gesprächsbedarf

Elternabend

  • Gruppenelternabend mit Elternbeiratswahl
  • Elternbastelabend z. B. Schultüten
  • Gemeinsamer Informationsabend für die Eltern der Vorschulkinder mit der Grundschule
  • Informationsabend für die Eltern der „neuen Kindergartenkinder“

Hospitationen der Eltern

  • Möglichkeit an einem Tag die pädagogische Arbeit in der Gruppe des Kindes zu beobachten (Terminabsprache mit dem Gruppenpersonal nötig)
  • Am Ende des Hospitationstages kann ein Elterngespräch stattfinden

Elternbrief

  • Erscheint in regelmäßigen Abständen
  • Beinhaltet wichtige Termine
  • wird in digitaler Form per Ki-Kom App versandt

Elternbefragung

  • Zu verschiedenen Themen wird 1x im Jahr ein Meinungsbild der Eltern erfragt.
  • Die Bedürfnisse der Eltern und Kinder können so besser berücksichtigt werden.
  • Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

Feste und Feiern

  • Die harmonische, zwanglose Atmosphäre eines Festes ermöglicht, sich besser kennenzulernen und persönliche Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen.
  • Der Höhepunkt eines jeden Jahres ist in der Regel eine Veranstaltung, zu der Eltern eingeladen werden, z.B. Martinsfest, Gottesdienst, Weihnachtsfeier, Sommerfest o.Ä.
  • Die Festgestaltung variiert von Jahr zu Jahr.

Informationstafel

Die Informationstafel hat im Eingangsbereich einen festen Platz. Diese informiert Sie über Ferienordnung, Fotos, allgemeine Informationen, Dokumentationen, usw.

Internetauftritt

Auf unserer Homepage www.kindergarten-taufkirchen.de finden Sie

  • alle Termine übers Jahr
  • kurze Beiträge über stattgefundene Aktionen, u. v. m.

9.2. Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen untereinander

Mitarbeiterbesprechungen

Um eine effektive Arbeit zu leisten, ist ein regelmäßiger Austausch sehr wichtig. Dazu trifft sich das Team zur Mitarbeiterbesprechung, unserer sog. Teamsitzung

Fortbildung

Genau wie in jedem anderen Beruf ist es wichtig, dass das Personal sich fachlich weiterbildet. Deshalb nimmt das Personal an Fortbildungsveranstaltungen teil. Der Gesetz- und Arbeitgeber befürwortet die Weiterbildung der Mitarbeiter. Hierzu einige Fortbildungsbeispiele:

  • Kinderschutz
  • Die eigene Schatzkiste füllen
  • Kita-digital
  • Durch das Kindergartenjahr
  • Erste-Hilfe am Kind

9.3. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Der Kindergarten als sozialpädagogische Institution ist angewiesen auf andere soziale Einrichtungen oder staatliche Dienstleistungsbetriebe und Bildungseinrichtungen. Nur im guten Zusammenspiel ist eine effektive Arbeit möglich. Mit folgenden Einrichtungen arbeiten wir zusammen:

Andere Kindergärten

Regelmäßige Treffen der Leiterinnen der kommunalen Kindergärten führen zu einem Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Mit dem Kindergarten im Mehrgenerationenhaus, dem Kinderhaus Pauli Bekehrung, dem Kinderhaus St. Stephanus, dem Haus der Vilstalkinder und dem OASE-Naturkindergarten werden wichtige Dinge, wie z.B. Neuanmeldung, Ferienplanung, Aufnahme eines Kindes im Laufe eines Jahres, gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen usw. besprochen.

Polizei

Jedes Jahr bietet die Polizei den Vorschulkindern ein spezielles Verkehrssicherheitstraining an (Schulbustraining/Schulwegbegehung).

Evangelische und Katholische Kirchengemeinde

Zu bestimmten Anlässen besuchen wir die Evang. oder Kath. Kirche, um Kindergottesdienste zu feiern.

Gesundheitsamt

Die Vorschuluntersuchung, einschl. Hör- und Sehtest, wird vom Gesundheitsamt durchgeführt. Das Gesundheitsamt bietet außerdem eine Hörsprechstunde für Kinder mit eventl. Hörschäden an.

Logopäden/Ergotherapeuten/Heilpädagogen

Vor der logopädischen und ergotherapeutischen Behandlung muss eine fachärztliche Untersuchung stattfinden (Kinder-  oder Hals-Nasen-Ohrenarzt). Der Facharzt stellt ein Rezept für die Therapie aus. Liegt die ärztliche Verschreibung vor, übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Therapie.

Frühförderung

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsrückständen oder Teilleistungs-störungen, usw. finden schon im frühen Kindesalter Hilfe in der Frühförderstelle Erding/Dorfen. Termine erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:
Frühförderstelle Dorfen: 08081 8616
Frühförderstelle Erding: 08122 12594

Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

SVE: Schulvorbereitende Einrichtung für Kinder mit Entwicklungsrückständen verschiedenster Art. Die Förderung findet in einem schulähnlichen Rahmen statt (Tel. 08081 9326-11).
Eine Förderlehrkraft der SVE besucht im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH) unseren Kindergarten. In Absprache mit den Eltern, können Kinder von dieser Fachkraft beobachtet werden. Auffälligkeiten oder eventuelle Fördermaßnahmen werden in einem anschließenden Elterngespräch besprochen.

Förderzentrum

Diagnose Förderklasse: Können Kinder nicht in die Regelschule eingeschult werden, so finden sie Aufnahme in einer Klasse des Förderzentrums. Wir arbeiten sehr gut mit dem Förderzentrum in Dorfen zusammen. Bei Gesprächen mit den Erziehern können sie genauere Informationen erhalten und Ansprechpartner erfahren.

Kath. Bildungswerk

Bietet den Erziehern pädagogische Fortbildungsthemen in Erding an.
Über das Kath. Bildungswerk organisieren wir evtl. auch Teamfortbildungen oder finden Referenten für Elternabende.

10. Kindergarten- und Gebührensatzung

10.1. Auszug aus der Satzung über den Betrieb und die Benutzung des Gemeindekindergartens Fichtenstraße

§ 1 Grundsätzliches

(1) Der Kindergarten ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Einrichtung bietet in einer Gruppe auch Plätze für Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen. (2) Der Kindergarten führt die Bezeichnung „Gemeindekindergarten Fichtenstraße“.

§ 2 Grundsätze für die Aufnahme in den Kindergarten

(1) Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze. (2) Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

  1. Kinder, die in der Gemeinde wohnen,
  2. Kinder, die ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht stehen,
  3. Kinder, deren Geschwister bereits im Gemeindekindergarten betreut werden,
  4. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet,
  5. Kinder, die 2 Jahre vor Beginn der Schulpflicht stehen,
  6. Kinder, deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend und berufstätig ist,
  7. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind,
  8. Kinder, die drei Jahre vor Beginn der Schulpflicht stehen.

(3) Eine regelmäßige Aufnahme von Kindern in den Kindergarten für nur einige Tage in der Woche oder 1 – 2 Wochen ist grundsätzlich nicht möglich.

§ 3 Anmeldung und Abmeldung

(1) Die An- und Abmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten. Der genaue Zeitpunkt der Anmeldung wird alljährlich rechtzeitig in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht. (2) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei der Anmeldung Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu machen, soweit diese für die Aufnahme (§ 2) erforderlich sind. (3) Die Erzieherin vermerkt jede Anmeldung in einer Anmeldeliste, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen für eine Aufnahme für das kommende Kindergartenjahr gegeben sind.

§ 4 Aufnahme

(1) Über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entscheidet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leiterin des Kindergartens im Benehmen mit der Gemeinde. Die Gründe für die getroffene Entscheidung sind festzuhalten. Die Erziehungsberechtigten werden von der Aufnahme bzw. von der Nichtaufnahme baldmöglichst verständigt. Kommt das Kind nicht zum angemeldeten Termin in den Kindergarten bzw. wird es bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich entschuldigt, wird der Platz anderweitig vergeben. (2) Die Aufnahme erfolgt unbefristet. Eine Überprüfung der Fortdauer der Dringlichkeit (§ 2 Abs. 2) findet grundsätzlich nicht statt. (3) Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Kind frei von übertragbaren Krankheiten und für den Besuch des Kindergartens gesundheitlich geeignet ist. (4) Nicht aufgenommene Kinder werden in eine Vormerkliste eingetragen, die allerdings jeweils nur für das laufende Kindergartenjahr geführt wird. Bei freiwerdenden Plätzen erfolgt die Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten nach den Dringlichkeitsstufen des § 2 Abs. 2, innerhalb der gleichen Dringlichkeitsstufe nach dem Alter der Kinder.

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Der Kindergarten ist Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Im Rahmen der Öffnungszeiten bestehen folgende Kernzeiten:

  1. bei einer Buchung bis zu 5 Stunden/Tag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
  2. bei einer Buchung von 5 – 6 Stunden/Tag: 8.30 Uhr – 12.30 Uhr

(2) Während der Ferien wird der Kindergarten bis zu maximal 30 Tagen geschlossen. Die Ferienordnung wird jeweils zu Beginn des Kindergartenjahres durch die Kindergartenleitung im Benehmen mit der Gemeinde festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. Zusätzlich kann die Einrichtung an bis zu 5 Fortbildungs- und Konzeptentwicklungstagen geschlossen haben.

§ 6 Regelmäßiger Besuch, Aufsichtspflicht

(1) Der Kindergarten kann seine Bildungs- und Erziehungsaufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Die Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet, für den regelmäßigen Besuch Sorge zu tragen. Kann das Kind den Kindergarten nicht besuchen, ist die Kindergartenleitung davon unverzüglich zu verständigen. (2) Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das pädagogische Personal. Sie endet bei der persönlichen Verabschiedung, das heißt bei der Übergabe an die Abholberechtigten. Dies sind außer den sorgeberechtigten Eltern nur schriftlich berechtigte Personen. Kinder unter 12 Jahren sind nicht abholberechtigt. Kindergartenkinder dürfen grundsätzlich nicht allein nach Hause gehen. Bei Festen und Veranstaltungen des Kindergartens mit Personensorgeberechtigten liegt die Aufsichtspflicht bei diesen.

§ 7 Krankheit, Anzeige

(1) Kinder, die erkrankt sind, dürfen den Kindergarten während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Leidet das Kind an einer ansteckenden Krankheit, ist die Kindergartenleitung von der Erkrankung und der Art der Krankheit unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit leiden. Die Leitung des Kindergartens kann die Wiederzulassung des Kindes zum Besuch von der vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig machen. (2) Erkrankungen sollen im Übrigen der Kindergartenleitung unter Angabe des Krankheitsgrundes mitgeteilt werden; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung sollte angegeben werden. (3) Personen, die an einer übertragbaren/ansteckenden Krankheit leiden, dürfen den Kindergarten nicht betreten.

§ 8 Mitarbeit der Erziehungsberechtigten, Sprechzeiten

(1) Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kindergarten hängt entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und bei Veranstaltungen des Kindergartens mitwirken. (2) Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten können mit der jeweiligen Gruppenleiterin Sprechzeiten gesondert vereinbaren.

§ 9 Ausschluss vom Besuch, Kündigung durch den Träger

(1) Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung kann das Kind mit Wirkung zum Monatsende vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere, wenn

  1. das Kind innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2 Wochen unentschuldigt gefehlt hat,
  2. das Kind wiederholt nicht pünktlich gebracht oder abgeholt wurde,
  3. eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich ist,
  4. die Besuchsgebühr während der letzten 2 Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurde.

(2) Der Ausschluss ist unter Fristsetzung vorher anzudrohen.

§ 10 Kündigung durch Erziehungsberechtigte

(1) Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.

§ 11 Kindergartenjahr

Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08.

§ 12 Unfallversicherung

Für Besucher des Kindergartens besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 der Reichsversicherungsordnung.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über den Betrieb und die Benutzung des Gemeindekindergartens Fichtenstraße vom 15.04.1993 verliert zum 30.08.2022 seine Gültigkeit.

10.2. Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch des Gemeindekindergartens Fichtenstraße (Kindergartengebührensatzung)

§ 1 Gebührenerhebung

Die Gemeinde erhebt für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens Benutzungsgebühren.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten (Eltern) des Kindes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Gebührentatbestand

Benutzungsgebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch des Kindergartens. Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Erkrankung fort, es sei denn, dass das Kind wegen der Erkrankung aus dem Kindergarten entlassen wird.

Aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Taufkirchen (Vils) folgende Änderungssatzung zur Kindergartengebührensatzung:

§ 4 Höhe der Gebühren

(1) Die Benutzungsgebühr (Regelgebühr) beträgt monatlich je Kind für jeden angefangenen Monat vom 01.09.22 – 31.08.23 bei einer Buchungszeit von

Buchungszeit ab 01.09.2022 ab 01.09.2023
4 – 5 Stunden 122,00 EUR 127,00 EUR
5 – 6 Stunden 138,00 EUR 144,00 EUR
6 – 7 Stunden 154,00 EUR 161,00 EUR
7 – 8 Stunden 170,00 EUR 178,00 EUR

Besucht ein unterdreijähriges Kind den Kindergarten, so beträgt die Benutzungsgebühr:

Buchungszeit ab 01.09.2022 ab 01.09.2023
3 – 4 Stunden 205,00 EUR 215,00 EUR
4 – 5 Stunden 235,00 EUR 245,00 EUR
5 – 6 Stunden 267,00 EUR 279,00 EUR
6 – 7 Stunden 299,00 EUR 313,00 EUR
7 – 8 Stunden 331,00 EUR 347,00 EUR

Ab dem Monat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist nur noch die Regelgebühr zu begleichen. (2) In den Kindergartengebühren ist ein Beitrag für Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie für Getränke in Höhe von 9€ monatlich pro Kind enthalten. (3) Die Gebühren und Zuschläge werden im jeweiligen Kindergartenjahr für 12 Monate erhoben.

§ 5 Ermäßigung

(1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so wird die Benutzungsgebühr für das 2. Kind und jedes weitere Kind auf 109,- € ermäßigt. Soweit es sich dabei um zwei oder mehrere unterdreijährige Kinder der gleichen Familie handelt, wird die Gebühr (Krippengebühr) für die 2ten und weiteren Kinder auf jeweils 50% festgesetzt.
(2) Ermäßigung aus sozialen Gründen kann darüber hinaus auf Antrag gewährt werden, wenn die Erhebung der vollen Gebühr unbillig wäre (§ 227 AO 1977). Dem Antrag ist eine Bescheinigung über das Einkommen beizufügen (Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheid). (3) Vom Freistaat Bayern gewährte Zuschüsse zur Entlastung der Familien werden auf die Benutzungsgebühr nach § 4 angerechnet.

§ 6 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten. Vorübergehende Abwesenheit lässt die Gebührenpflicht unberührt. (2) Die Gebühr ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen.

§ 7 Auskunftspflichten

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere, soweit Ermäßigungen beansprucht wurden (§ 5).